Wo viele Menschen miteinander lernen und arbeiten, können Fragen, Missverständnisse und Konflikte entstehen. Uns ist wichtig, dass Anliegen ernst genommen, möglichst frühzeitig angesprochen und gemeinsam geklärt werden. Dieser Wegweiser zeigt Ihnen und Ihrem Kind, an wen Sie sich mit einem bestimmten Anliegen wenden können. In vielen Fällen lässt sich eine gute Lösung am ehesten dort finden, wo eine Frage oder ein Konflikt entstanden ist. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, zunächst das direkte Gespräch mit der betreffenden Person zu suchen.
1. Gespräch mit der betreffenden Person
Bei Fragen oder Meinungsverschiedenheiten sollte – soweit dies angemessen und zumutbar ist – zunächst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft oder einer anderen beteiligten Person gesucht werden. Persönliche oder telefonische Gespräche eignen sich für die Klärung komplexer Anliegen meist besser als ein längerer Austausch per E-Mail bzw. im Schulmanager.
2. Klassenleitung oder andere zuständige Stelle
Wenn das direkte Gespräch nicht zu einer Klärung geführt hat oder nicht möglich erscheint, kann die Klassenleitung beziehungsweise eine andere, für das Anliegen zuständige Stelle einbezogen werden (siehe unten).
3. Beratung und Unterstützung
Je nach Anliegen können insbesondere die Verbindungslehrkräfte, die Beratungslehrkraft, die Schulpsychologin oder die Jugendsozialarbeit unterstützen.
4. Schulleitung
Wenn auf den vorherigen Ebenen keine Klärung erreicht werden konnte oder das Anliegen aufgrund seiner Bedeutung unmittelbar der Schulleitung vorgelegt werden sollte, kann ein Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung vereinbart werden.
5. Schriftliche Beschwerde
Kann das Anliegen im Gespräch nicht abschließend geklärt werden, kann es schriftlich bei der Schulleitung vorgebracht werden. Bitte schildern Sie den Sachverhalt und das mit der Beschwerde verfolgte Anliegen möglichst konkret.
6. Einbindung der Schulaufsicht
Kann die Schule einer Beschwerde nach Prüfung des Sachverhalts und nach Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten nicht abhelfen, kann die Schulaufsicht um Unterstützung gebeten werden. Die für unsere Schule zuständige Schulaufsicht ist die „Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost“ in Wasserburg am Inn„. Das Schulamt ist nicht für uns zuständig.
| Ihr Anliegen / Anlass |
Ansprechstellen (in aufzusuchender Reihenfolge)
|
|---|---|
| Noten | Fachlehrkraft → Klassenleitung → Schulleitung |
| Unterrichtsinhalte | Fachlehrkraft → Schulleitung |
| Hausaufgaben | Fachlehrkraft oder OGTS-Personal → Klassenleitung |
| Fehlverhalten/ Ordnungsmaßnahmen | Lehrkraft, die Ordnungsmaßnahme ausgestellt hat → Klassenleitung → Schulleitung |
| Lern- und Leistungsschwierigkeiten | Fachlehrkraft → Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie |
| Schullaufbahnberatung | Klassenleitung → Beratungslehrkraft |
| Entwicklungsprobleme | Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie |
| Konflikt mit einer Lehrkraft | Verbindungslehrkräfte → Schulleitung |
| Soziale Konflikte/Mobbing | Klassenleitung / Verbindungslehrkräfte → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe |
| Gewalt | Klassenleitung → Verbindungslehrkräfte → Schulleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe zur pädagogischen Bearbeitung |
| Gesundheitliche Probleme | Klassenleitung → Schulleitung |
| Familiäre Probleme | Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe |
| Integration/Inklusion | Klassenleitung → Schulpsychologie /Jugendhilfe → Schulleitung |
| Verdacht auf sexualisierte Gewalt | Vertrauensperson oder Team des Schutzkonzepts → Schulleitung; Vorgehen der Schule gemäß schulinternem Interventionsplan (Schutzkonzept) |
| Cybermobbing | Klassenleitung → Verbindungslehrkräfte → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe |
| Suchtprobleme | Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe → Externe Beratungsstellen |
| Schulverweigerung | Klassenleitung → Schulpsychologie → Schulleitung |
| Finanzielle Probleme | Klassenleitung → Beratungslehrkraft → Vorsitzende des schulischen Fördervereins → Schulleitung |
| Sprachliche Barrieren | Klassenleitung → Schulleitung |
Wir hören zu und klären zunächst, worum es geht und welche Unterstützung benötigt wird. Je nach Art des Anliegens wird gemeinsam das weitere Vorgehen vereinbart oder die zuständige Stelle einbezogen. Beschwerden und Schutzfälle werden nur den Personen bekannt gemacht, die für die Bearbeitung erforderlich sind. Soweit möglich, erhalten die beschwerdeführenden Personen eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung richtet sich das weitere Vorgehen nach dem schulischen Interventionsplan.