Wo viele Menschen miteinander lernen und arbeiten, können Fragen, Missverständnisse und Konflikte entstehen. Uns ist wichtig, dass Anliegen ernst genommen, möglichst frühzeitig angesprochen und gemeinsam geklärt werden. Dieser Wegweiser zeigt Ihnen und Ihrem Kind, an wen Sie sich mit einem bestimmten Anliegen wenden können. In vielen Fällen lässt sich eine gute Lösung am ehesten dort finden, wo eine Frage oder ein Konflikt entstanden ist. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, zunächst das direkte Gespräch mit der betreffenden Person zu suchen.

1. Gespräch mit der betreffenden Person

Bei Fragen oder Meinungsverschiedenheiten sollte – soweit dies angemessen und zumutbar ist – zunächst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft oder einer anderen beteiligten Person gesucht werden. Persönliche oder telefonische Gespräche eignen sich für die Klärung komplexer Anliegen meist besser als ein längerer Austausch per E-Mail bzw. im Schulmanager.

2. Klassenleitung oder andere zuständige Stelle

Wenn das direkte Gespräch nicht zu einer Klärung geführt hat oder nicht möglich erscheint, kann die Klassenleitung beziehungsweise eine andere, für das Anliegen zuständige Stelle einbezogen werden (siehe unten).

3. Beratung und Unterstützung

Je nach Anliegen können insbesondere die Verbindungslehrkräfte, die Beratungslehrkraft, die Schulpsychologin oder die Jugendsozialarbeit unterstützen.

4. Schulleitung

Wenn auf den vorherigen Ebenen keine Klärung erreicht werden konnte oder das Anliegen aufgrund seiner Bedeutung unmittelbar der Schulleitung vorgelegt werden sollte, kann ein Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung vereinbart werden.

5. Schriftliche Beschwerde

Kann das Anliegen im Gespräch nicht abschließend geklärt werden, kann es schriftlich bei der Schulleitung vorgebracht werden. Bitte schildern Sie den Sachverhalt und das mit der Beschwerde verfolgte Anliegen möglichst konkret.

6. Einbindung der Schulaufsicht

Kann die Schule einer Beschwerde nach Prüfung des Sachverhalts und nach Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten nicht abhelfen, kann die Schulaufsicht um Unterstützung gebeten werden. Die für unsere Schule zuständige Schulaufsicht ist die „Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost“ in Wasserburg am Inn„. Das Schulamt ist nicht für uns zuständig.

Bei sexualisierten Bemerkungen oder Handlungen, körperlicher oder seelischer Gewalt, schwerwiegenden Grenzverletzungen, einem Verdacht auf Missbrauch oder einer möglichen Gefährdung eines Kindes muss die nachfolgende Reihenfolge nicht eingehalten werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten können sich unmittelbar an eine Person ihres Vertrauens, an das schulische Hilfs- und Präventionsteam oder an die Schulleitung wenden. Ein direktes Gespräch mit der Person, von der möglicherweise eine Gefährdung oder Grenzverletzung ausgeht, ist nicht erforderlich. Weitere Informationen, schulische Ansprechpersonen, externe Hilfsstellen und das vertrauliche Meldeformular finden Sie auf unserer Seite: Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

 

Ihr Anliegen / Anlass 
Ansprechstellen (in aufzusuchender Reihenfolge)
Noten Fachlehrkraft → Klassenleitung → Schulleitung
Unterrichtsinhalte Fachlehrkraft → Schulleitung
Hausaufgaben Fachlehrkraft oder OGTS-Personal → Klassenleitung
Fehlverhalten/ Ordnungsmaßnahmen Lehrkraft, die Ordnungsmaßnahme ausgestellt hat → Klassenleitung → Schulleitung
Lern- und Leistungsschwierigkeiten Fachlehrkraft → Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie
Schullaufbahnberatung Klassenleitung → Beratungslehrkraft
Entwicklungsprobleme Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie
Konflikt mit einer Lehrkraft Verbindungslehrkräfte → Schulleitung
Soziale Konflikte/Mobbing Klassenleitung / Verbindungslehrkräfte → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe
Gewalt Klassenleitung → Verbindungslehrkräfte → Schulleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe zur pädagogischen Bearbeitung
Gesundheitliche Probleme Klassenleitung → Schulleitung
Familiäre Probleme Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe
Integration/Inklusion Klassenleitung → Schulpsychologie /Jugendhilfe → Schulleitung
Verdacht auf sexualisierte Gewalt Vertrauensperson oder Team des Schutzkonzepts  → Schulleitung; Vorgehen der Schule gemäß schulinternem Interventionsplan (Schutzkonzept)
Cybermobbing Klassenleitung → Verbindungslehrkräfte → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe
Suchtprobleme Klassenleitung → Beratungslehrkraft/Schulpsychologie /Jugendhilfe → Externe Beratungsstellen
Schulverweigerung Klassenleitung → Schulpsychologie  → Schulleitung
Finanzielle Probleme Klassenleitung → Beratungslehrkraft → Vorsitzende des schulischen Fördervereins → Schulleitung
Sprachliche Barrieren Klassenleitung → Schulleitung

Wir hören zu und klären zunächst, worum es geht und welche Unterstützung benötigt wird. Je nach Art des Anliegens wird gemeinsam das weitere Vorgehen vereinbart oder die zuständige Stelle einbezogen. Beschwerden und Schutzfälle werden nur den Personen bekannt gemacht, die für die Bearbeitung erforderlich sind. Soweit möglich, erhalten die beschwerdeführenden Personen eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung richtet sich das weitere Vorgehen nach dem schulischen Interventionsplan.