Die Wilhelm-Leibl-Realschule Bad Aibling gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch Lehrkräfte im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit, außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken sowie zu privaten Zwecken. Unter „Computer“ ist im Folgenden jedes Eingabe- und Ausgabegerät zur Datenverarbeitung gemeint. Auf eine rechnergestützte Schulverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung.
- Teil B der Nutzungsordnung gilt für jede Computer- und Internetnutzung im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken.
- Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken und mit privaten Geräten.
Die EDV-Nutzerordnung wird derzeit inhaltlich überarbeitet und aktualisiert.