Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät unsere Realschule hinsichtlich der Möglichkeiten von Maßnahmen der individuellen Unterstützung sowie des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes nach Art. 52 Abs.5 BayEUG für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und schlägt pädagogische Fördermaßnahmen vor, die im Rahmen von Budgetzuschlägen von der Schule durchgeführt werden können. Auch die Abschlussprüfung kann hinsichtlich ihrer Organisation und Struktur angepasst werden. 

Zudem entwickeln speziell mit dem Profil Inklusion ausgezeichnete Schulen wie unsere Bildungs- und Erziehungskonzepte, bei denen Unterricht und Schulleben so gestaltet werden, dass sie auf die Vielfalt aller Schüler hin ausgerichtet sind – ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies geschieht beispielsweise durch gemeinsame Unterrichtseinheiten und Projekte mit Partnerklassen der Förderschule.