Beurlaubung und Freistellung vom Unterricht

Zusammenfassung der Grundsätze

  1. Anträge auf Beurlaubungen vom Unterricht (vormittags wie nachmittags und auch OGTS) müssen grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten über den Schulmanager beantragt werden.
  2. Der Antrag muss spätestens 3 Schultage vorher eingereicht werden.
  3. Beurlaubungen können nur aus wichtigen Gründen gewährt werden. Bei angekündigten Leistungsnachweisen behalten wir uns vor, diese nicht zu genehmigen.
  4. Allein die Schulleitung (nicht die Klassenleitung, nicht die OGTS-Leitung, nicht das Sekretariat) entscheidet über die Genehmigung.
  5. Verlassen oder Fernbleiben der Schule ohne diese Genehmigung ist nicht zulässig. In diesem Fall gilt das Fehlen von der Schule als „unentschuldigt“.
  6. Beurlaubungen für die letzten Schultage vor den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.

Kurzfristige Beurlaubungen

Allein die Schulleitung kann kurzfristige Freistellungen aussprechen.

Dies beschränkt sich auf alle Fälle akuter Erkrankungen im Laufe des Schultages:

  • Ihr Kind muss wegen Erkrankung abgeholt werden und wird dadurch vom restlichen Schultag freigestellt.
  • Ihr Kind hat akute Verletzung oder Erkrankung und muss deshalb akut zum Arzt.

Planbare Termine

Bei planbaren Terminen ist eine kurzfristige Beurlaubung in der Regel nicht möglich. Planbare Termine (Kieferorthopäde, Therapeuten-Termine, Vorsorgetermine, Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch usw.) sind keine Gründe für kurzfristige Beurlaubungen. Stellen Sie daher rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung und machen Sie erst danach und bei erfolgter Genehmigung einen derartigen Termin aus. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Kind kurzfristig nicht freigestellt wird.

Weitere Informationen

  • Für die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung eines Antrages über den Schulmanager ist im Regelfall Herr Kausler zuständig, im Vertretungsfall Herr Wabner oder Frau Zellner-Ngom.
  • Die Prüfung und vor allem die Genehmigung stellen keinen Automatismus dar. Grundsätzlich sollen private Termine in die unterrichtsfreie Zeit Ihres Kindes gelegt werden.
  • Muss Ihr Kind zwingend einen Termin während der Unterrichtszeit wahrnehmen (z. B. Arztbesuch), so ist auch in dem Fall ein Antrag auf Beurlaubung unter Angabe der Gründe für die zwingende Wahrnehmung am Vormittag über den Schulmanager einzureichen. Dies sollte unbedingt geschehen, sobald Ihnen der Termin für eine Befreiung bekannt ist.

Befreiungen vom Sportunterricht

Eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum kann nur aufgrund eines ärztlichen bzw. fachärztlichen Attests genehmigt werden. Trotzdem ist u. U. die Anwesenheit Ihres Kindes in den Sportstunden oder die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse nötig.  Sind Leistungsfeststellungen im Fach Sport nicht möglich, so wird dies im jeweiligen Zeugnis vermerkt.

Befreiungen von der OGTS

Auch der Nachmittagsunterricht (z.B. Sport, Förderangebote, Offene Ganztagsschule) ist eine verbindliche und verpflichtende Schulveranstaltung von der nur die Schulleitung bei rechtzeitigem Antrag und nur in begründeten Fällen befreien kann.

Prüfen Sie bitte die Notfalldaten

Sie erhalten am Schuljahresanfang ein „Notfalldatenblatt“. Bitte überprüfen Sie darin alle Angaben und ergänzen Sie ggf. weitere Telefonnummern bzw. Informationen zu chronischen Erkrankungen und Medikamenten. Alle diese Angaben werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt, sind aber für die Sicherheit bzw. Gesundheit Ihres Kindes unabdingbar.

Beurlaubungen vor den Ferien

Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen Ihres Kindes bei abweichenden Reise- und Urlaubsterminen zu Beginn oder am Ende der Ferien vom Kultusministerium untersagt sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben bei Beurlaubungen oder Krankmeldungen ist mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Bitte stimmen Sie daher rechtzeitig Ihre Urlaubspläne auf die Ferientermine ab. Der Internetseite https://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/termine/ferientermine.html können Sie die jeweiligen Ferientermine entnehmen. Die Ferientermine aller Bundesländer sind unter http://www.kmk.org/ferienkalender.html abrufbar.