Grundsätze
1. Beurlaubungen können nur in dringenden Fällen (unaufschiebbarer Arztbesuch, Vorstellungsgespräche usw.) gewährt werden. Bei angekündigten Leistungsnachweisen behalten wir uns vor, diese nicht zu genehmigen.
2. Sie müssen grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten über den Schulmanager beantragt werden.
3. Allein die Schulleitung (nicht die Klassenleitung, nicht die OGTS-Leitung, nicht das Sekretariat) entscheidet über die Genehmigung.
4. Verlassen oder Fernbleiben der Schule ohne diese Genehmigung ist nicht zulässig.
5. Beurlaubungen für die letzten Schultage vor den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.
6. Sonstige Befreiungen sind nur intern möglich.
Weitere Informationen
- Unterrichtsbefreiungen können nur vom Direktorat und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ein dafür notwendiger Antrag muss spätestens drei Werktage vor dem Termin über den Schulmanager beantragt werden.
- Die Prüfung und vor allem die Genehmigung stellen keinen Automatismus dar. Grundsätzlich sollen private Termine in die unterrichtsfreie Zeit Ihres Kindes gelegt werden.
- Muss Ihr Kind zwingend einen Termin wahrnehmen (z. B. Arztbesuch), so ist auch in dem Fall ein Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager einzureichen. Dies sollte unbedingt geschehen, sobald Ihnen der Termin für eine Befreiung bekannt ist. Eine kurzfristige Beurlaubung am selben Tag ist in der Regel nicht mehr möglich.
Auch der Nachmittagsunterricht (z.B. Sport, Förderangebote, Offene Ganztagsschule) ist eine verbindliche und verpflichtende Schulveranstaltung von der
- nur die Schulleitung
- bei rechtzeitigem Antrag und
- nur in begründeten Fällen
befreien kann.
Befreiungen vom Sportunterricht
Eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum kann nur aufgrund eines ärztlichen Attests genehmigt werden. Trotzdem ist u. U. die Anwesenheit Ihres Kindes in den Sportstunden oder die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse nötig. Die Sportlehrer regeln jeden Fall individuell. Sind Leistungsfeststellungen im Fach Sport nicht möglich, so wird dies im jeweiligen Zeugnis vermerkt.
Sie erhalten ihm Schuljahresanfang ein „Notfalldatenblatt“. Bitte überprüfen Sie darin alle Angaben und ergänzen Sie ggf. weitere Telefonnummern bzw. Informationen zu chronischen Erkrankungen und Medikamenten. Alle diese Angaben werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt, sind aber für die Sicherheit bzw. Gesundheit Ihres Kindes unabdingbar.
Beurlaubungen vor den Ferien
Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen Ihres Kindes bei abweichenden Reise- und Urlaubsterminen zu Beginn oder am Ende der Ferien vom Kultusministerium untersagt sind.
- Bei wahrheitswidrigen Angaben bei Beurlaubungen oder Krankmeldungen ist mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Bitte stimmen Sie daher rechtzeitig Ihre Urlaubspläne auf die Ferientermine ab.
- Der Internetseite https://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/termine/ferientermine.html können Sie die jeweiligen Ferientermine entnehmen.
- Die Ferientermine aller Bundesländer sind unter http://www.kmk.org/ferienkalender.html abrufbar.