Wir ermöglichen ein “Freiwilliges Betriebspraktikum”

Unsere Schülerinnen und Schüler können in von der Schule festgelegten Zeiträumen an so genannten Freiwilligen Berufspraktika während der Schulzeit teilnehmen. Während der Ferien (außerhalb der Schulzeiten) ist die Teilnahme an Freiwilligen Betriebspraktika jederzeit und unabhängig von der Schule möglich.

Das Freiwillige Betriebspraktikum wird an der Wilhelm-Leibl-Realschule nicht als Schulveranstaltung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler stehen damit nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, so dass dieser bei Unfällen nicht greift.

Das freiwillige Betriebspraktikum findet aus verschiedenen Gründen nicht in unserem organisatorischen Gesamtverantwortungsbereich statt:

1) Wir kooperieren mit zahlreichen Firmen, die unsere Schüler/innen Praktikumsplätze anbieten. Auch aufgrund dieser Vielfalt können wir auf den Inhalt und Organisation der Praktika nicht unmittelbar einwirken.

2) Darüber hinaus haben wir keinen Einfluss auf die auszuführende Tätigkeiten, Zeitpunkt, Ort und Dauer, tägliche Anwesenheitszeiten oder Ordnungsmaßnahmen bei Fehlverhalten.

3) Wir können das Praktikum nicht durch pädagogisches Personal (auch nicht zeitweise) betreuen.

Wir beurlauben die Schülerinnen und Schüler, wenn keine zwingenden schulischen Gründe dagegen sprechen, zum Zwecke des freiwilligen Betriebspraktikums, so dass sie auch während der Schulzeit die durchaus wichtigen und sinnvollen Praktika wahrnehmen können.

Die Zeiträume für derartige Beurlaubungen werden von der Schule vorgegeben.

Außerhalb der vorgegebenen Zeitraums während der Schulzeit steht es den Schülerinnen und Schülern jederzeit frei, vorzugsweise in den Schulferien freiwillige Betriebspraktika zu absolvieren. Auch diese Praktika finden außerhalb einer Schulveranstaltung statt.

Alle Formulare und Informationen zum Praktikum im aktuellen Schuljahr finden Sie ab sofort im Schulmanager im Modul „Dokumente