Wir stellen die Geräte den Schülerinnen und Schülern im Wege der Ausleihe zur Verfügung, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können und insoweit der Unterstützung bedürfen.
Es erfolgen keine formellen Bedürftigkeitsprüfungen für die Familien. Insbesondere ist die Ausleihe nicht an den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) oder SGB Zwölftes Buch (XII) gekoppelt.
Für die Eltern entstehen durch den Verleih dieser Geräte keine finanziellen Zusatzbelastungen. Dieses flexible Verfahren verfolgt das Ziel, soziale Ungleichgewichte auszugleichen und die Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele unabhängig von den technischen Voraussetzungen im Elternhaus sicherzustellen.