Verstöße gegen die Hygieneregeln werden vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Pandemie und den für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft resultierenden Gefahren konsequent und im Regelfall mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
- Es gelten die allgemeinen und die auf unsere Schule konkretisierten Hygieneregeln. Diese sind in stets aktualisierter Fassung hier nachzulesen: Hygieneregeln der Wilhelm-Leibl-Realschule
- Es ist auch in diesem Zusammenhang (Hygieneregeln) ausnahmslos alles zu unterlassen, was eine gesundheitliche Gefährdung zur Folge haben könnte (z.B. Verstoß gegen die Maskenpflicht, mutwilliges Anspucken usw.).
- Die Hygiene-Einrichtungen und die zur Verfügung gestellten Hygiene-Verbrauchsmaterialien im gesamten Haus sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie helfen bei der Eindämmung möglicher Gesundheitsrisiken.
- Der Aufenthalt in Hygiene-Räumen ist auf das notwendige Zeitmaß zu begrenzen. Insbesondere die Toilettenräume sind keine Aufenthaltsbereiche in Pausen usw.
- Im gesamten Schulbereich (innen und außen) ist auf Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Abstandsregeln, das Tragen der Masken, die Hust- und Niesetikette.
- Ein wichtiger Baustein des Gesundheitsschutzes ist auch die Corona-Warn-App* der Bundesregierung. Schülerinnen und Schüler können die Warn-App nutzen. Dafür darf das Mobiltelefon im Schulgelände und auch während des Unterrichts eingeschaltet bleiben, die Geräte müssen jedoch stumm geschaltet sein und während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben.
- Anderweitige außerunterrichtliche Nutzungen von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien im Schulgebäude und im Schulgelände bleiben für Schülerinnen und Schüler weiterhin untersagt (z.B. im Unterricht oder außerhalb des Unterrichts Film- und Tonaufnahmen erstellen, andere heimlich zu filmen usw.).
- Lehrkräfte können jederzeit und im Einzelfall die Nutzung des Mobiltelefon für schulische Zwecke gestatten.
(*) Über die wichtigsten Fragen zu Bedeutung, Funktionsweise und Datenschutz informiert die Internetseite der Bundesregierung.