Hausordnung mit Stand vom 11.09.2026
Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Sie basiert auf den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes und den einschlägigen Schulordnungen (z.B. Realschulordnung (RSO); Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG); Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) und auf dem Leitbild der Schule. Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und soll ein respektvolles, sicheres und erfolgreiches Miteinander ermöglichen.
- 1. Grundwerte und Leitlinien
- 2. Sicherheit und Ordnung
- 3. Umgang mit Eigentum
- 4. Digitale Medien und iPads
- 5. EDV- und Internetnutzung
- 6. Datenschutz mit Blick auf Fotos und Filmaufnahmen
- 7. Regelungen zur Durchführung von Leistungsnachweisen und Prüfungen
- 8. Regelungen bei Unterschleif
- 9. Erzieherische Maßnahmen
- 10. Ordnungsmaßnahmen
- 11. Lösungswege bei Konflikten
- 12. Weitere Bestimmungen
- 13. Schlussbestimmungen
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1. Grundwerte und Leitlinien
1.1 Wertschätzung
- Wir gehen respektvoll, tolerant und freundlich miteinander um.
- Wir leben die Werte unserer demokratischen Grundordnung im Schulalltag.
- Wir dulden kein Mobbing!
1.2 Achtsamkeit und Gesundheitsförderung
- Wir vermeiden Lärm, Gedränge und Rücksichtslosigkeit.
- Wir achten auf Sauberkeit, Mülltrennung und Ressourcenschonung.
- Wir sprechen im Schulhaus Deutsch und fördern so das Miteinander.
- Wir kleiden uns der Situation und der Witterung angemessen.
- Wir achten auf unsere Gesundheit. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
- Schädliche oder leistungshemmende Stoffe (z. B. Energy-Drinks) sind unerwünscht.
- Das Mitbringen/Mitführen und/oder der Konsum von E-Produkten (elektrische Zigaretten, Shishas (Wasserpfeifen), Vapes usw.) ist im Rahmen des schulischen Hausrechts verboten, um mögliche Gesundheitsschäden zu vermindern. Dies gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie Erzeugnisse.
- E-Produkte können als gefährliche Gegenstände angesehen werden, deren Mitbringen nach § 23 Abs. 2 untersagt wird. Die Gefährlichkeit für Dritte wird mit der möglichen Weitergabe der E-Zigarette, E-Shisha, Vape usw. begründet, deren gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
1.3 Lern- und Arbeitsbereitschaft
- Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
- Unterricht findet auch in Vertretungsstunden statt (siehe Vertretungskonzept).
- Klassensprecherinnen und Klassensprecher melden spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat, wenn eine Lehrkraft fehlt.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Hausaufgabenheft zu führen. Die Einträge der Lehrkräfte im Schulmanager entbinden die Schülerinnen und Schüler nicht von dieser Verpflichtung. Die Schulmanager-Einträge sollen vorrangig die Eltern und Erziehungsberechtigten und auch das Personal der Ganztagsschule bei der Überwachung der Hausaufgaben unterstützen.
1.4 Hilfsbereitschaft
- Wir unterstützen uns gegenseitig.
- Hilfe suchen oder geben ist kein „Petzen“.
2. Sicherheit und Ordnung
- Die Schule ergreift Maßnahmen um einen weitgehend kontrollierten Zugang zum Schulhaus sicherzustellen.
- Das Betreten des Schulgeländes und des Schulhauses ist nur Personen gestattet, die ein berechtigtes Interesse haben (Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, Schulpersonal usw.).
- Mit Ausnahme unserer Schülerinnen und Schüler und unseres Schulpersonals sind alle anderen Personen verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden und dieses unmittelbar nach dem Betreten des Schulhauses auf direktem Weg aufzusuchen.
- Unbefugter Aufenthalt kann zum Hausverbot führen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit (auch nicht in den Pausen oder beim Stundenwechsel) nicht erlaubt. (*)
- Ausnahmen gelten nur in der Mittagspause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht.
- Für die Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule (OGTS) gelten gesonderte Regeln: Sie dürfen das Gelände auch in der Mittagspause nur mit Zustimmung und in Begleitung der Aufsicht verlassen.
(*) Anmerkung: Gemäß dem schulischen Vertretungskonzept gibt es bei uns keine „Frei- oder Zwischenstunden“, in denen man das Schulgelände verlassen darf. Schülerinnen und Schüler, die in der Nähe der Schule wohnen, können mit Einverständnis der Eltern mittags das Schulgelände verlassen, wenn sie Nachmittagsunterricht haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie wieder pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regelung kann die Schule das Nachhausegehen in der Mittagspause untersagen.
3. Umgang mit Eigentum
3.1 Grundsätzliche Regelungen
- Klassenzimmer sind in Pausen und beim Klassenzimmerwechsel einer Klasse abzuschließen.
- Die Schultaschen sollen nicht unbeaufsichtigt im Schulhaus oder auf dem Schulgelände abgestellt werden.
- Wertgegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sollen nicht mitgebracht werden. Für mitgebrachte Geräte (z. B. iPads) tragen die Schülerinnen und Schüler selbst Verantwortung.
3.2 Besondere Regelungen für den Sportbereich
- Wertvolle persönliche Gegenstände (Schmuck, größere Summen an Bargeld, elektronische Geräte) sollen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden, insbesondere nicht zum Sportunterricht. Lässt es sich nicht vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände mit sich führen (z. B. ein persönliches iPad im Rahmen des Schulversuchs o. Ä.), dann müssen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtsräume für deren Sicherheit sorgen.
- Während des Sportunterrichts sind die Türen zu den Sportumkleiden zu verschließen, sodass kein Zutritt für unberechtigte Personen möglich ist. Dies hat primär die zuständige Sportlehrkraft sicherzustellen. Jede andere Lehrkraft, die beobachtet, dass Umkleiden offenstehen, obgleich sich darin keine Schülerinnen und Schüler aufhalten, schließt ebenfalls die Tür.
- Wenn der Schulsport nicht in den Turnhallen stattfindet (z. B. im Sommer), sind von den jeweiligen Sportlehrkräften auch die Turnhallentüren abzusperren, sodass kein Zugang zu den Umkleiden über die Turnhallen möglich ist. Da somit auch die Zugänge zu den Sportsanitäranlagen gesperrt sind, sollen die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall die Toiletten im A-Trakt aufsuchen. Auf diese Regelungen werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig und auch anlassbezogen hingewiesen.
4. Digitale Medien und iPads
Aufgrund der Änderung des Art. 56 Abs. 5 BayEUG gelten für die Verwendung privater digitaler Endgeräte seit dem 1. August 2026 unterschiedliche Regelungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 und 8 bis 10. Für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 gelten die bisherigen schulischen Nutzungsregeln fort. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 gelten die nachfolgenden gesetzlichen Nutzungsbeschränkungen. Ergänzend zur Hausordnung sind diese Regelungen auch hier auf unserer Homepage näher erläutert.
4.1 Nutzung privater digitale Endgeräte
Private digitale Endgeräte im Sinne dieser Regelungen sind insbesondere Handys, Smartphones, private iPads und andere Tablets sowie Smartwatches.
- Die Verwendung privater digitaler Endgeräte ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Die Verwendung ist nur im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen oder im Einzelfall zulässig, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet.
- Außerhalb einer solchen Gestattung müssen die Geräte ausgeschaltet und sicher verwahrt sein. Der Flugmodus genügt nicht.
Sonderregelungen für die Jahrgangsstufen 8 bis 10
- Private digitale Endgeräte wie Handys und Smartwatches müssen während der Unterrichtszeiten (07:45–13:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr) ausgeschaltet sein.
- Der Flugmodus ist nicht erlaubt.
- Musikhören sowie das Lesen von Nachrichten und Terminen (z. B. im Schulmanager) sind für die Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen zu festgelegten Zeiten und an bestimmten Orten gestattet. Diese können hier im Detail nachgelesen werden.
- Spiele, Videos sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden. Im Übrigen gelten die Regelungen in Art. 56 Abs. 5 BayEUG. Bei wiederholten Regelverstößen kann der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler dauerhaft das Recht zur ausnahmsweisen Nutzung privater digitaler Endgeräte entzogen werden.
4.2 iPad-Regeln für die 8.-10. Klassen
- Private iPads dürfen nur im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen oder im Einzelfall verwendet werden, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet.
- Eine außerunterrichtliche Nutzung ist nur zum schulischen Arbeiten, zu festgelegten Zeiten und an bestimmten Orten gestattet. Diese können hier im Detail nachgelesen werden.
- Eine Nutzung in Gängen, in den Pausen oder beim Stundenwechsel ist nicht erlaubt. Lehrkräfte können im Einzelfall Ausnahmen gestatten, wenn sie die Nutzung überwachen.
4.3 Grundsätzliche Regelungen zur Nutzung der iPads im Unterricht und im Rahmen des Programms „Digitale Schule der Zukunft“ (*)
- iPads müssen aufgeladen und einsatzbereit mitgebracht werden.
- Empfohlene Grundausstattung: iPad, Stift, Tastatur. Eine Einbindung in das schulische MDM-System ist erforderlich.
- Standardmaterial (Block, Stift, Geodreieck usw.) gehört weiterhin dazu.
- Im Unterricht werden nur die von Lehrkräften freigegebenen Apps genutzt.
- Nicht benötigte Apps werden vor Unterrichtsbeginn geschlossen.
- Keine Aufnahmen (Foto, Film, Ton) ohne Genehmigung der Lehrkraft.
- In Pausen bleiben iPads in der Schultasche.
- Fremde Geräte sind tabu.
- Nachrichten, Bilder oder Dateien dürfen nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft versendet werden.
- Bei technischen Problemen werden Hausaufgaben ersatzweise handschriftlich erledigt.
Nutzung privater iPads außerhalb des Programms „Digitale Schule der Zukunft“ (*)
- Die Nutzung der privat beschafften iPads setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler sich an die EDV-Nutzerordnung hält.
- Die Erlaubnis zum Mitbringen eines privaten iPads begründet keine weitergehende Nutzungserlaubnis.
- Lehrkräfte können die Nutzung jederzeit untersagen, wenn Regeln missachtet werden.
- Dauerhafte schulische Leihgeräte stehen nicht zur Verfügung.
5. EDV- und Internetnutzung
Es gelten die separaten EDV-Nutzungsregeln für Schülerinnen und Schüler und alle Beschäftigten, die hier auf der Homepage zu finden sind.
6. Datenschutz mit Blick auf Fotos und Filmaufnahmen
- Generell gilt: Das Recht am eigenen Bild ist zu wahren.
- Vor Foto- oder Filmaufnahmen muss das Einverständnis aller erkennbaren Personen vorliegen.
- Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist zu vermeiden.
Anmerkung mit Blick auf weiterführende Hinweise:
Hinweise des Bayerischen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Schule
7. Regelungen zur Durchführung von Leistungsnachweisen und Prüfungen
Zur Sicherung fairer Leistungsbewertungen und zur Vermeidung von Täuschungsversuchen gelten bei schriftlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen folgende verbindliche Regelungen:
7.1 Vorbereitung der Prüfung
- Alle mobilen Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches, Kopfhörer) sind vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet abzugeben oder nach Anweisung der Lehrkraft an einem festgelegten Ort abzulegen.
- Am Arbeitsplatz dürfen sich nur die für die Prüfung erforderlichen Schreibgeräte und zugelassenen Hilfsmittel befinden.
- Taschen, Jacken und Federmäppchen sind nach Anweisung der Lehrkraft in einem separaten Bereich außerhalb der Reichweite abzulegen.
- Die Sitzordnung kann so gestaltet werden, dass ausreichender Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern besteht.
- Zur Orientierung über die Prüfungszeit stellt die Schule bzw. die Lehrkraft eine für alle sichtbare Uhr bereit.
- Bei Auffälligkeiten können Schreibgeräte kontrolliert und gegebenenfalls schuleigene Ersatzstifte ausgegeben werden.
7.2 Aufsicht während der Prüfung
- Während der gesamten Prüfungszeit erfolgt eine aktive Aufsicht durch die Lehrkraft.
- Die Lehrkraft kann rein äußerliche Sichtkontrollen (z. B. Hände, Armgelenke, Ohren) durchführen, sofern dies zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs erforderlich ist.
- Werden nicht zugelassene Gegenstände oder Geräte sichtbar (z. B. ein Mobiltelefon in der Tasche oder Kopfhörer im Ohr), müssen diese sofort abgegeben werden.
- Bei Toilettengängen oder sonstigen Unterbrechungen kann die Lehrkraft die Prüfungsunterlagen vorübergehend einziehen und die Abwesenheitszeit festhalten.
7.3 Wahrung der persönlichen Rechte
- Körperliche Durchsuchungen oder eigenständige Taschenkontrollen durch Lehrkräfte finden nicht statt.
- Alle Maßnahmen erfolgen unter Wahrung der persönlichen Würde und der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler.
- Wenn Gegenstände mit bloßem Auge sichtbar sind (z. B. eine Smartwatch liegt im geöffneten Federmäppchen, ein Smartphone wird von außen sichtbar in der Hosentasche getragen, Kopfhörer sind im Ohr erkennbar etc.), stellt dies keine unzulässige Körper- oder Taschenkontrolle dar. Die Schülerin oder der Schüler ist dann zur Abgabe des Gegenstandes aufzufordern.
Anmerkung: Diese Regelungen haben wir auch auf dieser Seite nochmals separat hervorgehoben.
8. Regelungen bei Unterschleif
An der Wilhelm-Leibl-Realschule gibt es klare Regeln für Schulaufgaben und Abschlussprüfungen. Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient oder den Versuch dazu macht, nennt man das „Unterschleif“.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim „Schummeln“ bzw. Unterschleif erwischt wird (§ 45 RSO), wird die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note 6 oder mit 0 Punkten bewertet.
- Zusätzlich kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.
Man muss dabei das Hilfsmittel gar nicht aktiv benutzt haben. Es gilt bereits als „versuchter Unterschleif“, wenn man unerlaubte Hilfsmittel (wie einen Spickzettel, das Handy, eine Smartwatch oder ein Buch) während der Prüfung bereithält. Auf Anweisung der Lehrkraft müssen daher alle digitalen Endgeräte sowie andere während der Prüfung nicht erlaubte Hilfsmittel abgegeben werden bzw. dürfen nicht bereitgehalten werden.
Beispiel: Wenn ein Handy oder ein Spickzettel bei einer Schulaufgabe bzw. in einer Abschlussprüfung mitgenommen wird, zählt das als Täuschungsversuch – ganz egal, ob das Gerät genutzt bzw. der Spickzettel angeschaut wird oder nicht.
Anmerkung: Diese Regelungen haben wir auch auf dieser Seite nochmals separat hervorgehoben.
9. Erzieherische Maßnahmen
Zu den möglichen erzieherischen Maßnahmen nach Art. 86 BayEUG gehören zum Beispiel:
- Gespräch und Beratung
- Ermahnung, Tadel oder Rüge und Dokumentationen in Form von „Klassenbucheinträgen“ (Schulmanager)
- Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
- Übernahme von Pflichten (z. B. Aufräumarbeiten)
- Nacharbeit
- Einziehen störender Gegenstände
10. Ordnungsmaßnahmen
Zu den möglichen Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gehören zum Beispiel:
- Verweis
- verschärfter Verweis (durch den Schulleiter)
- Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage
- Androhung der Entlassung
- Entlassung
11. Lösungswege bei Konflikten
Probleme sollen möglichst direkt dort gelöst werden, wo sie entstehen – in der Schule, zwischen den beteiligten Personen. Der Weg über höhere Behörden ist erst sinnvoll, wenn alle schulischen Schritte ausgeschöpft sind.
Empfohlene Reihenfolge:
- Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft
- Gespräch mit der Klassenleitung
- Gespräch mit einer Lehrkraft des Vertrauens
- Kontakt zum Beratungsteam
- Gespräch mit der Lehrkraft und einem Mitglied der Schulleitung
- Schriftliche Beschwerde bei der Schule
- Weiterleitung der Beschwerde durch die Schule an die Schulaufsicht zur abschließenden Klärung
Ausführliche Hinweise dazu finden sich auch in unserem „Lösungswegweiser“.
12. Weitere Bestimmungen
- Wir achten auf ein gesundes Miteinander.
- Für Klassenfahrten, Exkursionen und schulische Veranstaltungen gelten ergänzende Regelungen.
- Für Notfälle (Feueralarm, Katastrophenschutz) gilt die schulische Brandschutzordnung und der schulische Alarm- und Sicherheitsplan.
13. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Änderungen werden der Schulgemeinschaft rechtzeitig bekanntgegeben.