Hausordnung mit Stand vom 26.06.2023
Die folgenden Werte sind uns wichtig. Sie stellen die Leitlinien unseres Schulalltags dar und geben uns den notwendigen Regel-Rahmen. Unsere Hausordnung gibt vor, wie sich alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft verhalten sollen. Damit erübrigen sich Verbote weitgehend.
Die Hausordnung gilt unbeschadet der sonstigen, für den Schulbetrieb geltenden, allgemeinen Regeln
- der Realschulordnung (RSO),
- des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und
- der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen (BaySchO)
1. Wertschätzung
- Wir leben im Schulalltag die Grundsätze und Werte der bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
- Wir sind aufgeschlossen, tolerant und respektvoll.
- Wir gehen friedvoll, höflich und freundlich miteinander um.
2. Achtsamkeit
- Wir gehen achtsam miteinander um. In der Pause und den Zwischenstunden vermeiden wir Gedränge. Wir stellen uns z.B. am Kiosk an, halten anderen die Tür auf oder lassen anderen auch mal den Vortritt.
- Wir achten auf ein sauberes Schulhaus und auf den Umweltschutz.Unrat und Abfall werden von uns allen und zwar sofort entsorgt. Wir achten auf Mülltrennung und -vermeidung und Ressourcenschonung.
- Wir wünschen uns eine ruhige Atmosphäre. Wir vermeiden Schreien und Laufen im Schulgebäude. Wir achten auf gegenseitiges Verständnis und unterhalten uns auf Deutsch.
- Wir achten auf unsere Gesundheit. Wir achten auf eine gesunde Ernährung und vermeiden Energydrinks, Koffein, Chips und andere Lebensmittel, die uns das Lernen erschweren. Gleiches gilt für alle anderen Stoffe (Nikotin, Alkohol usw.), die unserer Gesundheit schaden.
- Wir achten auf eine angemessene und der Witterung angepasste Kleidung.
3. Lern- und Arbeitsbereitschaft
- Wir achten auf Einhaltung der Unterrichtszeiten und nutzen die tägliche Arbeitszeit bestmöglich. Spätestens fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn melden sich die Klassensprecher/innen im Sekretariat, falls ausnahmsweise die Lehrkraft noch nicht da sein sollte.
- Auch in Vertretungsstunden findet Unterricht statt.
4. Hilfsbereitschaft
- Wir helfen einander.
- Wenn wir uns bei anderen Hilfe holen oder darum bitten, ist dies kein Petzen.
5. Sicherheit
- Wir achten aufeinander und auf die Sicherheit. Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat an. Wir zeigen ihnen den Weg und begleiten sie dorthin. Schulfremde Personen halten sich nicht unangemeldet oder unbefugt im Schulhaus auf.
- Unangemeldeter und unbefugter Aufenthalt im Schulhaus oder auf dem Schulgelände können Maßnahmen des Hausrechts (z.B. Hausverbot) zur Folge haben.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten ist streng verboten.
- Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule dürfen nur mit Einverständnis und in Begleitung der Aufsichtspersonen (mittags) das Schulgelände verlassen.
6. Eigentumsschutz
- Während der Pausen sind die Klassenzimmertüren abzusperren, sobald sich keine Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte darin aufhalten.
- Wertvolle persönliche Gegenstände (Schmuck, größere Summen an Bargeld, elektronische Geräte) sollen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden, insbesondere nicht zum Sportunterricht. Lässt es sich nicht vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände mit sich führen (z.B. ein persönliches iPad im Rahmen des Schulversuchs o.Ä.), dann müssen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtsräume für deren Sicherheit sorgen. Die Schultaschen dürfen also beispielsweise nicht unbeaufsichtigt im Schulhaus oder auf dem Schulgelände abgestellt werden.
- Während des Sportunterrichts sind die Türen zu den Sportumkleiden zu verschließen, so dass kein Zutritt für unberechtigte Personen möglich ist. Dies hat primär die zuständige Sportlehrkraft sicherzustellen. Jede andere Lehrkraft, die beobachtet, dass Umkleiden offenstehen, obgleich sich darin keine Schülerinnen und Schüler aufhalten, schließt ebenfalls die Tür.
- Wenn der Schulsport nicht in den Turnhallen stattfindet (z.B. Sommer), sind von den jeweiligen Sportlehrkräften auch die Turnhallen-Türen abzusperren, so dass kein Zugang zu den Umkleiden über die Turnhallen möglich ist. Da somit auch die Zugänge zu den Sport-Sanitäranlagen gesperrt sind, sollen die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall die Toiletten im A-Trakt aufsuchen. Auf diese Regelungen werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig und auch anlassbezogen hingewiesen.
7. Weitere Regeln als Bestandteil der Hausordnung
- Datenschutz mit Blick auf Fotos
- Unser E-Mail-Knigge
- Schulwechsel wegen Mobbing?
- Wir dulden kein Mobbing
- Informationen der Polizei zur „Halloween-Nacht“
- Wann wird außerschulisches Verhalten auch in der Schule relevant?
- Medien-Knigge
- Netiquette
- Rechte und Pflichten erklärt (Kultusministerium)
- Handynutzung
- Hausordnung
- EDV Benutzungsordnung – Schüler
- EDV Benutzungsordnung – Lehrkräfte
- Leitbild
Maßnahmen bei Fehlverhalten
Was passiert bei Verstößen gegen diese Hausordnung? Verstöße gegen diese Hausordnung haben immer vor dem Hintergrund jedes Einzelfalls erzieherische Maßnahmen oder / und zusätzlich auch Ordnungsmaßnahmen zur Folge.