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Seit einigen Jahren erfreut sich das Halloween-Fest auch in Deutschland wachsender Beliebtheit. Vor allem die jüngere Generation feiert den aus Irland stammenden Brauch, am 31. Oktober leuchtende Kürbisfratzen zu schnitzen und gespenstische Verkleidungen zu tragen, immer mehr.Private sowie kommerzielle Halloween-Partys werden veranstaltet und die Kinder verkleiden sich als Hexen, Vampire oder andere Gruselgestalten. Sie klingeln dazu in der Nachbarschaft an Türen und bitten um etwas Süßes. Kommen die Hausbesitzer dieser einfachen Bitte nicht nach, wird ihnen ein lustiger oder manchmal auch fieser Streich gespielt.

Eine wichtige Bitte an alle Eltern, Kinder und Jugendliche
Leider muss festgestellt werden, dass zu dem keltischen Brauch immer mehr Unsitten hinzukommen, die nicht hinnehmbar sind. Die betroffenen Menschen beklagen sich zurecht über diese Untaten, da der Schaden oftmals beträchtlich ist. Das Bewerfen von Häusern mit Eiern oder das Zerstören beispielsweise von Fensterläden, Gartenmöbeln, Wäschespinnen oder Blumentöpfen hat mit Streichen nichts mehr zu tun. Ganz im Gegenteil! Hier werden Strafgesetze verletzt und die Polizei wird zum Einschreiten per Gesetz verpflichtet, was eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft nach sich zieht.
Wir bitten Sie, liebe Eltern, sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema und klären Sie Ihre Kinder auf, wo die Grenzen zwischen Brauchtum und gesetzeswidrigem Handeln liegen. Verhindern Sie gemeinsam mit uns, dass verkehrsgefährdende Streiche, Diebstähle und Sachbeschädigungen begangen werden. Die Jugendlichen und auch Sie müssen mit Strafen (jedes Jahr erfolgen Anzeigen) und auch Schadenersatzforderungen rechnen, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird oder sogar Menschen zu Schaden kommen.
Ihre Polizei