Informationen vorab

1. Worum es geht und warum wir mitmachen

Die Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe erhalten im Rahmen des Schulversuchs die Möglichkeit, dass sie – auf freiwilliger Basis – privat beschaffte iPads im Unterricht einsetzen können. Das Tolle: Die Eltern dieser Kinder erhalten im Rahmen der Beschaffung einen Zuschuss in Höhe von jeweils 300 EuroDringende Bitte an alle Eltern, die sich freiwillig an dem Schulversuch beteiligen wollen: Warten Sie unbedingt weitere Informationen auf den Elternabend (10.07.2023) ab und kaufen Sie jetzt nicht voreilig ein Gerät! Wir gehen aktuell davon aus, dass die Geräte bis zu den Herbstferien beschafft werden sollten und wir erst dann gemeinsam im Unterricht deren Einsatz “starten” können. Es besteht aktuell keine Eile. Sehen Sie bitte aktuell noch von Nachfragen ab. Alle Eltern der zukünftigen 7. Klassen erhalten noch ausführliche und weitere Informationen!

Wir freuen uns sehr, dass wir uns im Schuljahr 2023/24 (neben dem Schulversuch “Prüfungskultur innovativ“) auf unsere Bewerbung hin an einem weiteren Pilotversuch beteiligen dürfen.

Im Frühjahr dieses Jahres hat sich unsere Schule zur Teilnahme an diesem Schulversuch beworben. Der Zusage durch das Kultusministerium sind Beratungs- und Abstimmungsprozesse mit verschiedenen schulischen und außerschulischen Stellen vorangegangen:

  • Beratung in der Lehrerkonferenz am 18.04.23 und Zustimmung durch Beschluss am 25.04.23
  • Zustimmung des Elternbeirats am 25.04.2023
  • Information an das Schulforum am 25.04.2023
  • Zustimmung vom örtlichen Personalrat am 26.04.2023
  • Zustimmung durch den Landkreis Rosenheim, stellv. durch Landrat Otto Lederer am 28.04.2023

Vor dem Hintergrund einer breiten Zustimmung unserer Schulgemeinschaft freuen wir uns daher umso mehr, dass wir als eine von insgesamt 7 Schulen in Oberbayern-Ost an dem Pilotversuch teilnehmen dürfen.

Wir möchten den Unterricht an unserer Schule und auch die Zusammenarbeit mit Ihnen beim Lernen mit und über digitale Medien weiterentwickeln. Ein zentraler Bestandteil des Pilotversuchs wird dabei das Lernen mit mobilen Endgeräten (iPads) n der Schule und bei den Hausaufgaben sein.

Ziel des Schulversuchs ist es, dass wir in fünf verschiedenen Handlungsfeldern Erfahren sammeln, uns und vor allem die Schülerinnen und Schüler fortbilden und weiterentwickeln.

Es geht uns also nicht ausschließlich um technische Aspekte. Wir wollen vor allem auch einen vernünftigen Umgang schulen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Medienerziehung und Medienkompetenz leisten. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Schulversuch sollen uns dann auch Rückschlüsse auf die höheren Jahrgangsstufen liefern. Wir sind schon sehr gespannt!

Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit. Verfügen alle Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe bzw. Klasse über ein mobiles Endgerät, kann der digital gestützte Unterricht in allen Unterrichtsfächern noch besser realisiert werden. Analoge und digitale Medien greifen dabei ineinander und ermöglichen eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern intensiv reflektiert und eingeübt. So werden sie fit für die digitale Gegenwart und die Anforderungen der Zukunft.

Ob Sie sich an diesem Angebot beteiligen, steht Ihnen frei. Wir würden uns selbstverständlich freuen, wenn Sie sich dazu entschließen würden, damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler der Klasse über ein eigenes Gerät verfügen.

Auf der Internetseite des Kultusministeriums erhalten Sie neben diesem Video auch weitere Informationen rund um den Pilotversuch.

Wir wissen aktuell nicht, ob der Pilotversuch vonseiten des Kultusministeriums auch im Schuljahr 2024/25 und darüber hinaus verlängert werden wird. Deshalb wissen wir aktuell auch nicht, ob auch in den kommenden Schuljahren elternfinanzierte Geräte bezuschusst werden.

Aber:

  1. Natürlich werden die elternfinanzierten Geräte, die jetzt in den 7. Klassen zum Einsatz kommen werden, auch in den kommenden Schuljahren eingesetzt. WIR als Schule vor Ort führen den Pilotversuch auf jeden Fall weiter.
  2. Aktuell gehen wir auch davon aus, dass wir auch in den nächsten Schuljahren allen weiteren, zukünftigen Jahrgängen ab der 7. Jahrgangsstufe den Einsatz privat finanzierter iPads erlauben und das digitale Lernen und Arbeiten an der Wilhelm-Leibl-Realschule unterstützen werden.

2. Zeitplan

Montag – 10.07.2023

18.30-19.30 Uhr

1. Elternabend

Informationen zum Schulversuch, zu den Geräteanforderungen, zur Beschaffung und zum Antrag bzgl. Kostenerstattung

Bis zu den
Herbstferien

Beschaffung der Geräte

Zeitraum, in dem die Eltern privat die Geräte für Ihr Kind beschaffen

Mittwoch – 04.10.2023

18.30 – 20.00 Uhr

Online-Sprechstunde # 1

Alle Eltern / Erziehungsberechtigten können ihre Fragen & Anliegen (kurz&knapp) vortragen.
Mehrere Mitarbeiter/innen unseres Teams notieren diese mit, beantworten sie ggf. gleich über den Schulmanager
a) entweder an alle Eltern der 7. Klassen oder
b) in einer Direktnachricht an die Anfragenden

Die Teilnahme an einer der beiden Online-Sprechstunden ist wichtig und daher insofern „verbindlich“

Mittwoch – 11.10.2023

18.30 – 20.00 Uhr

Online-Sprechstunde # 2

Alle Eltern / Erziehungsberechtigten können ihre Fragen & Anliegen (kurz&knapp) vortragen.
Mehrere Mitarbeiter/innen unseres Teams notieren diese mit, beantworten sie ggf. gleich über den Schulmanager
a) entweder an alle Eltern der 7. Klassen oder
b) in einer Direktnachricht an die Anfragenden

Die Teilnahme an einer der beiden Online-Sprechstunden ist wichtig und daher insofern „verbindlich“

Dienstag – 24.10.2023

18.00 – 20.00 Uhr

2. Elternabend (freiwillig)

Wir führen kurz vor den Herbstferien einen (freiwilligen) Elternabend für jene Eltern durch, die Hilfestellungen zur Einrichtung der Apple-ID am IPad benötigen. Wir geben dann auch Unterstützung beim Download / bei der Installation der zum Start benötigten Apps.

Nach den Herbstferien

Start der gemeinsamen Nutzung

Nach den Herbstferien startet dann die gezielte und gemeinsame (Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte) Nutzung der Geräte im Unterricht, im Rahmen der Hausaufgaben usw.

Dienstag – 14.11.2023

18.00 – 20.00 Uhr

3. Elternabend

Wir zeigen Ihnen am iPad Ihres Kindes, wie wir dieses im Schulalltag nutzen und was wir bis dahin “eingerichtet” haben.

Bis zum Ende des Schuljahres

Schulungen und Evaluation

In der folgenden Zeit wird das Arbeiten mit den Geräten fortlaufend evaluiert,Methoden- und Medienkompetenz wird weiter entwickelt und auch unsere Nutzungsregeln werden fortlaufend angepasst.

Geräte und Finanzierung

3. Mindest-/Anforderungen

Sie können ein bereits vorhandenes privates Gerät verwenden, solange es den technischen Mindestkriterien der Schule entspricht.

  • Eine finanzielle Förderung nur möglich, wenn das Gerät nach dem 07.06.2023 gekauft wurde.
  • Zudem muss das Gerät den von der Schule festgelegten technischen Mindestkriterien entspricht und ein entsprechender Kaufbeleg vorliegt.

Refurbished-Geräte

Neben Neugeräten werden auch Refurbished-Geräte bezuschusst. Refurbished-Geräte sind aber nur dann förderfähig, wenn sie von gewerblichen Händlern und mit einer Garantie* von mindestens einem Jahr erworben werden (s. Ziff. 7.4.1 Satz 1).

*Beachten Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:

Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung (Mängelhaftung) für Gebrauchtgeräte beträgt (mindestens) zwölf Monate. Sie bezieht sich auf Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Eine Garantie hingegen ist eine zusätzlich zur Gewährleistung angebotene Dienstleistung des Händlers. Diese deckt Defekte ab, die innerhalb des garantierten Zeitraums eintreten (eigenverschuldete Defekte ausgeschlossen).

Weiterführende Informationen

Weitere Erläuterungen zum Förderverfahren und Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter https://www.km.bayern.de/dsdz/beschaffung. Die Fördermodalitäten im Detail werden in der KMBek in den Ziff. 6 und 7 geregelt.

Diese Voraussetzungen bzw. Ausstattungsmerkmale muss das Gerät Ihres Kindes mindestens erfüllen, damit es a) bezuschusst und b) bei uns in der Schule eingesetzt werden kann:

  • Geräte-Typ: iPad ODER iPadAir
  • Hersteller: Apple
  • Hardware-Spezifikationen:
    – iPad mindestens ab 8. Generation  ODER
    – IpadAir ab Baujahr 2020 ( = mindestens ab 5. Generation)
    Hinweis: Die Mindestkriterien schließen natürlich nicht aus, dass auch die jeweils höherwertigen Geräte (also z.B. iPad Pro) gefördert werden.
  • Bildschirmgröße: mindestens 10 Zoll
  • Speicherplatz: mindestens 64 GB
  • erforderliche Ausstattungskomponente: Eingabe-Stift

Folgende, zusätzliche Ausstattungsmerkmale empfehlen wir Ihnen. Diese werden aber nicht bezuschusst:

  • Schutzhülle (z.B. mit integrierter Tastatur und Stifthalter)
  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
  • kompatible Kopfhörer
  • ggf. noch eine Schutzfolie für den Bildschirm

Uns ist wichtig, zu betonen, dass wir uns für iPads (Apple) und nicht gegen andere Systeme entschieden haben.

Einzelne Gründe für diese Entscheidung listen wir im Folgenden auf.

Uns ist eine homogene Gerätestruktur sehr wichtig.

  • Alle Lehrkräfte sind mit dienstlichen iPads ausgestattet. Sie verfügen über entsprechendes Know-How im Umgang mit den Geräten und können so die Schülerinnen und Schüler sehr gut unterstützen.
  • Als Schule verfügen wir über mehrere ipad-Koffer und setzen diese bereits seit mehreren Jahren regelmäßig im Unterricht ein. Auch viele Schülerinnen und Schüler sind somit mit der Verwendung von iPads vertraut.
  • Alle Unterrichtsräume sind mit Apple-TV-Boxen ausgestattet, über die man vergleichsweise einfach den Bildschirm jedes iPads präsentieren lassen kann. Dies ermöglicht es, dass grundsätzlich auch jeder Schülerin und jeder Schüler seine Arbeitsergebnisse unkompliziert präsentieren kann.

Schul/-artübergreifend sammeln Schulen positive Erfahrungen beim täglichen Einsatz.

  • Die Erfahrung mit dem Einsatz von iPads im Bildungsbereich sind schulübergreifend sehr positiv. Die Geräte können äußerst zuverlässig und wenig fehleranfällig eingesetzt werden.
  • Die Akku-Laufzeiten sind sehr gut, so dass sich die Geräte auch im schulischen Einsatz bewähren.

Die Geräte überzeugen durch eine vergleichsweise lange Lebensdauer.

  • Die Versorgung mit Updates für Apps und Betriebssystem ist ebenfalls sehr gut und ermöglicht einen langjährigen Einsatz. Die langjährige Erfahrung mit diesen Geräten bestätigt, dass beim Kauf eines Neugeräts mindestens 5 Jahre Updates für das Betriebssystem und für viele der installierten Anwendungen gewährleistet sind.

4. Kauf, Finanzierung und Bezuschussung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für Ihr Kind ein Gerät beschaffen können.

Sie können die Geräte im Fachgeschäft Ihrer Wahl einkaufen und dadurch auch von Rabatt-Aktionen und Sonderangeboten profitieren.

  • Heben Sie die Originalrechnungen gut auf!
  • Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt werden.

Unsere Partnerfirma ACS – dieser Fachhändler beliefert uns mit schulischen Geräten – hat für Sie einen speziellen Webshop eingerichtet, in dem Sie eine Auswahl geeigneter Geräte und auch geeignetes Zubehör für die Mindest-/Anforderungen unserer Schule finden.

Die Zugangsdaten zum Webshop sehen Sie nach der Anmeldung im Schulmanager auf dem Dashboard (“Schwarzen Brett”).

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke nutzen. Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 300 € erhalten. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Förderung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.

Um die Förderung zu beantragen müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Online-Antragsverfahren des Landesamts für Schule (LAS) steht den Erziehungsberechtigten zur Beantragung der Förderung mobiler Endgeräte unter dsdz.bayern.de zur Verfügung.

Hinweise und Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars werden unter www.km.bayern.de/dsdz/antrag bereitgestellt.

Eine Antragstellung auf Papier wird aus Gründen der Chancengleichheit allerdings weiterhin akzeptiert, falls jemand Probleme mit dem Online-Formular haben sollte.

Eine Videoanleitung wird voraussichtlich ab 15. September 2023 zur Verfügung stehen.

Für den Antrag werden auch die Belege zum Kauf des Geräts (Rechnung bzw. Kassenbon) benötigt. Bitte bewahren Sie Ihre Belege daher gut und mindestens 5 Jahre auf! Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.

Die Antragsberechtigten können dann bis spätestens 23. Februar 2024 Anträge einreichen.

Die Antragsprüfung erfolgt durch uns als Pilotschule sowie dem Landesamt für Schule als Bewilligungsstelle.

Die Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann auch durch andere Finanzierungsbeiträge ergänzt werden (z. B. Unterstützung einer Kommune, eines Fördervereins, anderer wohltätiger Einrichtungen etc.). Sprechen Sie uns bitte bei Bedarf an, so dass wir Ihr Anliegen in Einzelfall beantworten können.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind ein Leihgerät der Schule verwenden kann. Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang vertrauensvoll an die die Schulleitung wenden. Dann finden wir gemeinsam eine gute Lösung.

Gesonderte Informationen zum Thema SGB-II-Leistungen finden Sie im nächsten Punkt!

Eine Kombination mit SGB-II-Leistungen ist grundsätzlich möglich. Ausschlaggebende Prüfkriterien bei Anträgen auf einen Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II sind, dass die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigt und die Unabweisbarkeit dargelegt wird.

Hierzu wurden die Bundesagentur für Arbeit sowie über diese die bayerischen Jobcenter über den Pilotversuch dahingehend informiert, dass in den am Pilotversuch beteiligten Klassen ein mobiles Endgerät zwingend für die Durchführung des regulären Schulunterrichts erforderlich ist.

Formulierungshilfen

Folgende Informationen können als Begründungstext beim Jobcenter verwendet werden:

Der Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ fokussiert auf die Weiterentwicklung des Unterrichts und die Gestaltung des schulischen und häuslichen Lernens mit einem personenbezogenen digitalen Endgerät. Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Gesamtkonzepts, mit dem die von der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ festgehaltene Zielperspektive, dass „jede Schülerin und jeder Schüler sukzessive […] ein vernetztes multifunktionales mobiles Endgerät nutzen kann“, umgesetzt werden kann.
Die Unterrichtsgestaltung in den am Pilotversuch beteiligten Klassen der Wilhelm-Leibl-Realschule basiert auf einem Ausstattungsszenario, bei dem jede Schülerin und jeder Schüler in der Schule, an außerschulischen Lernorten sowie bei den Hausaufgaben auf ein mobiles Endgerät zugreifen kann. Der verlässliche Zugang aller Schülerinnen und Schüler zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen ist Grundvoraussetzung, dass digital gestützte Lernsettings (Einsatz von Online-Lernplattformen und Kommunikationstools, Nutzung digitaler Schulbücher und Arbeitsmaterialien, digitale Heftführung, digitaler Dateiaustausch etc.) umgesetzt werden können. Eine Teilnahme am Unterricht ohne den Zugriff auf ein digitales Endgerät ist daher für Schülerinnen und Schüler dieser Klassen i. d. R. nicht möglich.

Im Kontext der Prüfung der Unabweisbarkeit ist zudem schriftlich von unserer Schule zu bestätigen, dass für die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler kein Leihgerät zur Verfügung steht.

Falls wir Ihnen also kein Leihgerät zur Verfügung stellen können, werden wir Ihnen eine entsprechende schriftliche Bestätigung auf Nachfrage (i. d. R. von den Erziehungsberechtigten) ausstellen. Im besten Fall – vorausgesetzt, der Schule sind die SGB II-Leistungsempfänger bekannt – können die Erziehungsberechtigten bereits bei Antragsstellung im Jobcenter diesen schriftlichen Nachweis vorlegen, um den Prozess zu beschleunigen.

In der Praxis der Jobcenter wird ein Mehrbedarf in der Regel nicht anerkannt, wenn an der Pilotschule ein ausreichender Leihgeräte-Pool zur Verfügung steht oder die monatliche Belastung bei vereinbarter Ratenzahlung abzgl. der Förderleistung (300 EUR) nur geringfügig ist.

Unterricht

5. Informationen zum Start des Einsatzes

Wir planen aktuell damit, dass die Geräte nach den Herbstferien 2024 im Klassenverband eingesetzt werden.

Ja. Falls Ihr Kind schon vor dem offiziellen Start (voraussichtlich nach den Herbstferien) das iPad nutzen möchte, dann ist dies grundsätzlich auch schon früher möglich.

Beachten Sie aber bitte:

  • Es kann sein, dass bis dahin noch nicht alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen sind. Beispielsweise könnte es sein, dass ein Zugang zum schulischen Netzwerk erst später möglich sein wird.
  • Es gelten dann die allgemeinen EDV-Nutzungsregeln bis die modifizierten Regeln für den Pilotversuch bekannt gegeben wurden.
  • Möglicherweise muss Ihr Kind dann bereits angelegte Datei- und Verzeichnisstrukturen neu anlegen oder verändern, wenn wir diese zum gemeinsamen Start einheitlich einrichten.
  • Auch die digitalen Schulbücher werden voraussichtlich erst zum Start der gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen, weil hierfür unterschiedliche Registrierungsprozess notwendig sind, die wir gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchführen werden.

6. Einbindung ins schulische Netzwerk

Es erfolgt keine Einbindung der privaten Geräte über ein so genanntes MDM (Mobile Device Management). Um den Schülerinnen und Schülern einen Zugang per W-LAN zum schulischen Netzwerk bzw. zum Internet zu geben, ist die Registrierung der gerätespezifischen Mac-Adresse erforderlich. Hierzu erhalten Sie bis zum Einsatz der Geräte (ab den Herbstferien) weitere Informationen durch die Schule.

7. Besondere Nutzungsregeln im Rahmen des Pilotversuchs

Informationen dazu finden Sie hier in den Wochen nach Schulstart (2023/24).

Es stehen in der Schule keine verschließbaren Schränke oder Spinde zur Verfügung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Geräteversicherung, die Schäden durch Beschädigung oder Verlust abdeckt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Hausordnung.

8. Digitale Schulbücher

Informationen dazu finden Sie hier in den Wochen nach Schulstart (2023/24).

9. Digitale Hefte und Ordnerstrukturen in “Goodnotes”

Informationen dazu finden Sie hier in den Wochen nach Schulstart (2023/24).

Fortbildung, Schulung usw.

Schulung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler

Diese Frage können wir weder pauschal mit “JA” noch mit “NEIN” beantworten.

Generell gilt: Wir werden uns bemühen, dass wir den Schülerinnen und Schülern bei auftretenden Problemen zur Seite stehen und sie im Rahmen des Möglichen unterstützen. Da wir selbst iPads nutzen, sollte das in den meisten Fällen gut funktionieren.

Treten jedoch beispielsweise Probleme dadurch auf, dass z.B. beim Download / Kauf einer App die notwendigen Passwörter nicht vorliegen (in der Regel werden vermutlich die Eltern App-Käufe genehmigen und bezahlen), dann können wir an der Stelle nicht helfen.

Bei technischen Problemen, die mit der Hardware (iPad, Stift usw.) zu tun haben, werden wir vermutlich nicht helfen können, zumal vielleicht auch Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer / dem Handel zum Tragen kommen.

Schulung und Unterstützung für Eltern

Medienerziehung kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Elternhäusern gelingen. Daher werden wir im Rahmen des Pilotversuchs auch speziell Angebote z. B. in Form von Elternabenden und Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten unterbreiten, um uns intensiv mit Ihnen auszutauschen und Sie bei der Medienerziehung zu unterstützen.

Von Seiten des Kultusministeriums werden entsprechende Informationsangebote seit September 2022 unter www.km.bayern.de/dsdz bereitgestellt.

Schulung und Unterstützung für Lehrkräfte

Bei der Organisation und Durchführung des Pilotversuchs können Sie auf ein Unterstützungsnetzwerk auf zentraler und regionaler Ebene sowie Materialien und Fortbildungsangebote der ALP Dillingen, des ISB und der Stiftung Medienpädagogik Bayern zurückgreifen. Eine Übersicht über die Angebote ist unter https://www.km.bayern.de/dsdz/lehrkraefte abrufbar.

Noch im Schuljahr 2022/2023 bietet das Medienpädagogische Referentennetzwerk Bayern der Stiftung Medienpädagogik Bayern Elternabende zur Medienerziehung an. Diese können auch von den Erziehungsberechtigten der neu im Schuljahr 2023/2024 hinzukommenden Schulen besucht werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der unter 2. genannten Austauschplattform (https://lernplattform.mebis.bayern.de/mod/resource/view.php?id=42371711).

Allgemeine und weiterführende Informationen

Sollten Sie Interesse haben, erhalten Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/dsdz detaillierte Informationen.

Um die Erprobung digitaler Bildungsmedien zu unterstützen, werden die Pilotschulen bei der Beschaffung von geeigneten digitalen Bildungsmedien (z. B. Lizenzen für digitale Schulbücher, Apps für den pädagogischen Ein- satz im Unterricht) mit 400 € je Pilotklasse unterstützt. Die Zuwendung wird von den Schulaufwandsträgern der Pilotschulen beantragt. Die Pilotschulen sowie die Schulaufwandsträger werden mit einem entsprechenden Schreiben zu gegebenem Zeitpunkt vom Kultusministerium informiert.