Termin

Der Probeunterricht findet vom 16.05.2023 – 19.05.2023 statt.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Einschreibung vorzulegen:

  • Übertrittszeugnis im Original
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde
  • Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (späteste Vorlage des Nachweises im Original in der KW 37 vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres)
  • falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grundschule und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen

Anmeldung

Die Anmeldung findet vom 09. – 13. Mai statt. Eine persönliche Anmeldung ist nicht erforderlich, diese kann im aktuellen Schuljahr auch online, telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch fristgerecht auf dem Postweg, per Mail oder persönlich übermittelt werden, wobei darauf zu achten ist, dass das Übertrittszeugnis im Original vorgelegt werden muss.

Ablauf des ersten Prüfungstages

  • Die Begrüßgung für Eltern und Schülerinnen/Schüler wird um 07:45 Uhr in der Schule stattfinden.
  • Die Schülerinnen/Schüler erhalten bei Betreten des Schulgebäudes die Gruppenzuteilung.
  • Nach Überprüfung der Vollzähligkeit der Schülerinnen/Schüler begeben sich die Teilnehmer am Probeunterricht begleitet durch eine Lehrkraft in die Unterrichtsräume.
  • Im Rahmen einer kurzen Informationsphase erhalten die Eltern einige Informationen über den Ablauf und die Verfahrensweise des Probeunterrichts und können auftretenden Fragen der anwesenden Schulleitung stellen.
  • Der Probeunterricht wird in eigens vorbereiteten Klassenzimmern der Realschule durchgeführt.

Materialien für den Probeunterricht

Folgende Materialien sind von den Schülerinnen und Schülern für den Probeunterricht mitzubringen:

  • Füllfederhalten (Ersatzpatronen nicht vergessen!) – kein Radierfüller!
  • Bleistift/Buntstifte
  • Lineal/Geodreieck
  • Radiergummi
  • Schreibblock (liniert und kariert)

Verfahrensweise bei einer Erkrankung des Kindes

Erkrankt Ihr Kind vor oder während des Probeunterrichts, so ist unverzüglich der Schule zu melden. Der/die Schüler/in kann in diesem Fall am Nachtermin an der Wilhelm-Leibl-Realschule in der letzten Woche der Sommerferien teilnehmen und so nach erfolgreichem Absolvieren die Zugansvoraussetzung für die Realschule erhalten. Der genaue Termin kann bei Bedarf im Sekretariat erfragt werden.

Vorgehensweise bei einer anerkannten Lese-Rechtschreib-Störung

Ein Nachteilsausgleich kann im Probeunterricht nur berücksichtigt werden, wenn die Lese-Schreib-Störung im Übertrittszeugnis vermerkt ist und ein schulpsychologisches Gutachten vorliegt.

Dieses Gutachten ist beim Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu bestätigen. Bitte veranlassen Sie in diesem Fall umgehend alles Notwendige, damit Ihr Kind von Schuljahresbeginn an den entsprechenden Nachteilsausgleich erhält.

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