Informationen

(Link zum Schulmanager)

Warten Sie bitte mit dem Kauf des iPads, bis Sie am Informationsabend weitere Informationen erhalten haben! Sie werden auch schriftlich noch Informationen erhalten.

1. Welche Jahrgangsstufen können teilnehmen?

An unserer Schule haben wir uns entschieden, zwei Jahrgangsstufen mit iPads auszustatten (Jahrgangsstufen 5 und 7), um den digitalen Unterricht weiter zu fördern. Die Wahl der Jahrgangsstufen für den Einstieg in die 1:1-Ausstattung war eine sorgfältig überlegte Entscheidung, bei der wir verschiedene Faktoren berücksichtigt haben. Dazu zählen unter anderem die Ausbildungsdauer, der Zeitpunkt von Klassenneubildungen, die Schülerzahlen und unsere Erfahrungen aus dem ersten Jahr (Pilot-Phase), in der wir die 1:1-Ausstattung getestet haben.

Nach dieser Entscheidung ist es nun wichtig, im weiteren Schulentwicklungsprozess eine durchdachte Progression in den medienpädagogischen Aspekten über die Jahrgangsstufen hinweg sicherzustellen. Dies wird uns dabei helfen, langfristig eine flächendeckende 1:1-Ausstattung zu erreichen und unseren Schülern eine optimale Vorbereitung auf die digitale Zukunft zu bieten.

Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit. Verfügen alle Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe bzw. Klasse über ein mobiles Endgerät, kann der digital gestützte Unterricht in allen Unterrichtsfächern noch besser realisiert werden. Analoge und digitale Medien greifen dabei ineinander und ermöglichen eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern intensiv reflektiert und eingeübt. So werden sie fit für die digitale Gegenwart und die Anforderungen der Zukunft.

Alle Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe erhalten die Möglichkeit, dass sie – auf freiwilliger Basis – privat beschaffte iPads im Unterricht einsetzen können. Das Tolle: Die Eltern dieser Kinder erhalten im Rahmen der Beschaffung einen Zuschuss.

Dringende Bitte an alle Eltern, die sich freiwillig am DSDZ-Programm beteiligen wollen:

  • Kaufen Sie nicht voreilig ein Gerät! Es besteht aktuell keine Eile.
  • Warten Sie unbedingt weitere Informationen auf dem für Sie eingeplanten Elternabend ab.
  • Alle Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe erhalten die Möglichkeit, dass sie – auf freiwilliger Basis – privat beschaffte iPads im Unterricht einsetzen können. Das Tolle: Die Eltern dieser Kinder erhalten im Rahmen der Beschaffung einen Zuschuss.

Dringende Bitte an alle Eltern, die sich freiwillig am DSDZ-Programm beteiligen wollen:

  • Kaufen Sie nicht voreilig ein Gerät! Es besteht aktuell keine Eile.
  • Warten Sie unbedingt weitere Informationen auf dem für Sie eingeplanten Elternabend ab.
  • Alle Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe können weiterhin und bis zum Abschluss ihrer Schullaufbahn an unserer Schule die bereits privat beschafften iPads im Unterricht einsetzen.

Dringende Bitte an alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahresbeginn neu in eine unserer 8. Klassen wechseln: Auch Sie können sich freiwillig an dem DSDZ-Programm beteiligen und erhalten die Möglichkeit, für Ihr Kind ein bezuschusstes iPad zu erwerben.

  • Kaufen Sie nicht voreilig ein Gerät! Es besteht aktuell keine Eile.
  • Warten Sie unbedingt weitere Informationen auf dem für Sie eingeplanten Elternabend ab.
  • Alle Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Sie erhalten die Präsentation zu den Elternabenden (5. und 7. Jahrgangsstufe) im Nachgang über den Schulmanager zugeschickt.

Wir haben ein TaskCard-Board erstellt, in dem Sie weitere Informationen zu den Grundideen und zu den einzelnen Jahrgangsstufen finden:

2. Welche Vorteile entstehen aus der angestrebten Veränderung für mein Kind?

Im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“  integrieren wir digitale Medien, um den Unterricht kompetenzorientiert zu gestalten. Sie helfen dabei, Lerninhalte anschaulicher zu vermitteln, die Motivation der Schülerinnen und Schüler durch abwechslungsreiche Aktivitäten zu steigern und den Bezug zur Lebenswelt zu stärken.

Durch den Einsatz digitaler Medien fördern wir kreatives, kooperatives und problemlösendes Arbeiten. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten zudem wertvolle Gelegenheiten, ihre Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien zu erweitern.

Auch unsere Lehrkräfte nutzen digitale Prüfungsformate, die auf die Kompetenzen der Schüler ausgerichtet sind. Diese Methoden unterstützen ein nachvollziehbares und nachhaltiges Lernen, berücksichtigen unterschiedliche Lernvoraussetzungen und stellen die Schüler in den Mittelpunkt des Unterrichts.

Digitale Medien spielen im Rahmen der Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“ eine zentrale Rolle bei der individuellen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler und unterstützen sie in ihrem selbstgesteuerten Lernen. Sie ermöglichen es uns, den Lernfortschritt präzise zu beobachten und differenzierte, lernstandsspezifische Aufgaben anzubieten.

Durch den Einsatz digitaler Medien können wir den Unterricht gezielt ergänzen und individuell fördern. Zudem erleichtern sie selbstgesteuerte Lernprozesse und verbessern die Kommunikation und das Feedback zwischen Lehrkräften und Lernenden.

Durch die Beteiligung an der „Digitalen Schule der Zukunft“ möchten wir unsere  Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, selbstbestimmt an der digitalen Gesellschaft teilzunehmen. Wir vermitteln klare Regeln zur Nutzung digitaler Geräte und reflektieren den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen.

Dabei legen wir Wert darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung und Verbreitung digitaler Inhalte kennen. Sie lernen, die Glaubwürdigkeit verschiedener medialer Quellen kritisch zu hinterfragen und den Einfluss der Medien auf Wertvorstellungen und Weltbilder zu reflektieren.

Zwar verfolgen wir nicht primär das Ziel, die Schultaschen zu erleichtern – ein angenehmer Nebeneffekt ist es aber doch, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Schulbücher zuhause lassen können und stattdessen ihr Schulbuch digital dabei haben.

3. Was bedeutet die Einführung von iPad-Klassen konkret für mich?

Ob Sie sich an diesem Angebot beteiligen, steht Ihnen frei.

Das Angebot für Ihr Kind hat Angebotscharakter und basiert auf Freiwilligkeit.

Wir würden uns selbstverständlich freuen, wenn Sie sich dazu entschließen würden, damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler der Klasse über ein eigenes Gerät verfügen. Denn dadurch wird die Lern- und Arbeitssituation in einer Klasse homogen.

Soweit Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot einer staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung nicht annehmen, können Schulen nach Möglichkeit die fehlenden Geräte aus ihrem Bestand an Schülerleihgeräten zur Verfügung stellen. Eine Beschaffungspflicht entsprechender Geräte für den Schulaufwandsträger wird hierdurch nicht begründet.

Nach aktuellem Sachstand können wir nicht zusichern, dass Ihr Kind ein schulische Leihgerät verwenden kann, da diese bereits anderweitig im schulischen Einsatz sind.

Nach Auskunft des Sachaufwandsträgers dürften die Geräte auch nur auf den schulischen Vormittag begrenzt an Schülerinnen und Schüler ausgegeben und nicht mit nach Hause gegeben werden. Insofern wäre mit dieser Lösung nur bedingt eine 1:1-Situation herstellbar, weil beispielsweise keinen Zugangsdaten abgespeichert werden könnten (Zugang zu Mails, Fotos, Dateien usw.) und auch keine Dateien auf dem Gerät abgespeichert werden könnten.

Wir haben uns aus verschiedenen Gründen gegen die Einbindung Ihrer privaten Geräte über ein so genanntes MDM (Mobile Device Management) entschieden.

Das bedeutet:

  • Sie sind als Erziehungsberechtigte jederzeit in der Lage, Apps zu installieren und zu löschen.
  • Sie können Ihren Kindern Nutzungsrechte einräumen oder diese beschränken.
  • Beachten Sie bitte: Warten Sie bitte die Informationen durch die Schule ab. Bei der Einrichtung des iPads sollte man von Anfang an darauf achten, mit welcher Apple-ID das Gerät betrieben wird. Darüber steuern Sie, was Ihr Kind darf und was nicht.

Ja. Um den Schülerinnen und Schülern einen Zugang per W-LAN zum schulischen Netzwerk bzw. zum Internet zu geben, ist jedoch zuvor die Registrierung der gerätespezifischen Mac-Adresse erforderlich. Hierzu erhalten Sie bis zum Einsatz der Geräte weitere Informationen durch die Schule.

4. Wo erhalten wir Unterstützung?

Diese Frage können wir weder pauschal mit “JA” noch mit “NEIN” beantworten.

Generell gilt: Wir werden uns bemühen, dass wir den Schülerinnen und Schülern bei auftretenden Problemen zur Seite stehen und sie im Rahmen des Möglichen unterstützen. Da wir selbst iPads nutzen, sollte das in den meisten Fällen gut funktionieren.

Treten jedoch beispielsweise Probleme dadurch auf, dass z.B. beim Download / Kauf einer App die notwendigen Passwörter nicht vorliegen (in der Regel werden vermutlich die Eltern App-Käufe genehmigen und bezahlen), dann können wir an der Stelle nicht helfen.

Bei technischen Problemen, die mit der Hardware (iPad, Stift usw.) zu tun haben, werden wir vermutlich nicht helfen können, zumal vielleicht auch Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer / dem Handel zum Tragen kommen.

5. Welche Rahmenbedingungen gelten für die Einführung der 1:1-Ausstattung?

Sie können ein bereits vorhandenes privates Gerät verwenden, solange es den technischen Mindestkriterien der Schule entspricht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Punkt „Mindestkriterien“.

  • Eine finanzielle Förderung ist nur möglich, wenn das Gerät nach dem 27.06.2024 gekauft wurde.
  • Zudem muss das Gerät den von der Schule festgelegten technischen Mindestkriterien entspricht und ein entsprechender Kaufbeleg vorliegt.
  • Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 350 Euro je förderfähigem Endgerät  gewährt. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Zuwendung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.
  • Neben Neugeräten werden auch Refurbished-Geräte bezuschusst. Refurbished-Geräte sind aber nur dann förderfähig, wenn sie von gewerblichen Händlern und mit einer Garantie* von mindestens einem Jahr erworben werden.
    *Beachten Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
  • Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung (Mängelhaftung) für Gebrauchtgeräte beträgt (mindestens) zwölf Monate. Sie bezieht sich auf Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Eine Garantie hingegen ist eine zusätzlich zur Gewährleistung angebotene Dienstleistung des Händlers. Diese deckt Defekte ab, die innerhalb des garantierten Zeitraums eintreten (eigenverschuldete Defekte ausgeschlossen).

Details zu den Vorgaben können Sie in der offiziellen Bekanntmachung nachlesen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14543/true

Diese Voraussetzungen bzw. Ausstattungsmerkmale muss das Gerät Ihres Kindes mindestens erfüllen, damit es a) bezuschusst und b) bei uns in der Schule eingesetzt werden kann:

Mindestkriterien 2024 2025

Folgende, zusätzliche Ausstattungsmerkmale empfehlen wir Ihnen. Diese werden aber nicht bezuschusst:

  • Schutzhülle (z.B. mit integrierter Tastatur und Stifthalter)
  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
  • kompatible Kopfhörer
  • ggf. noch eine Schutzfolie für den Bildschirm

Uns ist wichtig, zu betonen, dass wir uns für iPads (Apple) und nicht gegen andere Systeme entschieden haben.

Einzelne Gründe für diese Entscheidung listen wir im Folgenden auf.

Uns ist eine homogene Gerätestruktur sehr wichtig.

  • Alle Lehrkräfte sind mit dienstlichen iPads ausgestattet. Sie verfügen über entsprechendes Know-How im Umgang mit den Geräten und können so die Schülerinnen und Schüler sehr gut unterstützen.
  • Als Schule verfügen wir über mehrere ipad-Koffer und setzen diese bereits seit mehreren Jahren regelmäßig im Unterricht ein. Auch viele Schülerinnen und Schüler sind somit mit der Verwendung von iPads vertraut.
  • Alle Unterrichtsräume sind mit Apple-TV-Boxen ausgestattet, über die man vergleichsweise einfach den Bildschirm jedes iPads präsentieren lassen kann. Dies ermöglicht es, dass grundsätzlich auch jeder Schülerin und jeder Schüler seine Arbeitsergebnisse unkompliziert präsentieren kann.

Schul/-artübergreifend sammeln Schulen positive Erfahrungen beim täglichen Einsatz.

  • Die Erfahrung mit dem Einsatz von iPads im Bildungsbereich sind schulübergreifend sehr positiv. Die Geräte können äußerst zuverlässig und wenig fehleranfällig eingesetzt werden.
  • Die Akku-Laufzeiten sind sehr gut, so dass sich die Geräte auch im schulischen Einsatz bewähren.

Die Geräte überzeugen durch eine vergleichsweise lange Lebensdauer.

  • Die Versorgung mit Updates für Apps und Betriebssystem ist ebenfalls sehr gut und ermöglicht einen langjährigen Einsatz. Die langjährige Erfahrung mit diesen Geräten bestätigt, dass beim Kauf eines Neugeräts mindestens 5 Jahre Updates für das Betriebssystem und für viele der installierten Anwendungen gewährleistet sind.

Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

6. Kauf, Finanzierung und Bezuschussung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für Ihr Kind ein Gerät beschaffen können.

Sie können die Geräte im Fachgeschäft Ihrer Wahl einkaufen und dadurch auch von Rabatt-Aktionen und Sonderangeboten profitieren.

  • Heben Sie die Originalrechnungen gut auf!
  • Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt werden.

Unsere Partnerfirma ACS – dieser Fachhändler beliefert uns mit schulischen Geräten – hat für Sie einen speziellen Webshop eingerichtet, in dem Sie eine Auswahl geeigneter Geräte und auch geeignetes Zubehör für die Mindest-/Anforderungen unserer Schule finden.

Link zu unserem Partner-Shop

Das Passwort zur Anmeldung auf dem Shop finden Sie auf einer der Informationsfelder, die Sie direkt nach Anmeldung im Schulmanager sehen.

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke nutzen. Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern erhalten. Liegen die Anschaffungskosten unter dem maximalen Förderbetrag, ist die Förderung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.

Um die Förderung zu beantragen müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Online-Antragsverfahren des Landesamts für Schule (LAS) steht den Erziehungsberechtigten zur Beantragung der Förderung mobiler Endgeräte unter dsdz.bayern.de zur Verfügung.

Hinweise und Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulars werden unter www.km.bayern.de/dsdz/antrag bereitgestellt.

Eine Antragstellung auf Papier wird aus Gründen der Chancengleichheit allerdings weiterhin akzeptiert, falls jemand Probleme mit dem Online-Formular haben sollte.

Für den Antrag werden auch die Belege zum Kauf des Geräts (Rechnung bzw. Kassenbon) benötigt. Bitte bewahren Sie Ihre Belege daher gut und mindestens 5 Jahre auf! Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.

Die Antragsberechtigten können ab sofort  Anträge einreichen.

Die Antragsprüfung erfolgt durch uns als Schule sowie im nächsten Schritt durch das Landesamt für Schule als Bewilligungsstelle.

Die Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann auch durch andere Finanzierungsbeiträge ergänzt werden (z. B. Unterstützung einer Kommune, eines Fördervereins, anderer wohltätiger Einrichtungen etc.). Sprechen Sie uns bitte bei Bedarf an, so dass wir Ihr Anliegen in Einzelfall beantworten können. Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang vertrauensvoll an die die Schulleitung wenden. Dann finden wir gemeinsam eine gute Lösung.

Gesonderte Informationen zum Thema SGB-II-Leistungen finden Sie im nächsten Punkt!

Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II, §30 Abs. 10 SGB XII
Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, anderen Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder der Rückgriff auf den Leihgerätepool der Schule. Eine Bedürftigkeitsprüfung auf Schulebene ist nicht vorgesehen.

Auch eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Jobcenters bzw. des Trägers der Sozialhilfe bzgl. Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II bzw. § 30 Absatz 10 SGB XII erforderlich. Dazu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen.

In diesem Kontext ist eine schriftliche Bestätigung der Schule, ob ein Leihgerät zur Verfügung steht oder nicht, erforderlich. Den Schulen wird hierfür ein entsprechendes, mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt. Sprechen Sie uns bitte in dem Fall an!

Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Anschaffung eines digitalen Endgeräts jedenfalls für Schülerinnen und Schüler im SGB XII-Leistungsbezug durch den Sozialhilfeträger zukünftig in der Regel allenfalls durch die Gewährung eines Darlehens in Betracht kommt.

7. Zeitplan

Dienstag – 24.09.2024

18.00-19.30 Uhr

Elternabend für die 5. Jahrgangsstufe

Sie erhalten Informationen zur Digitalen Schule, zu den Möglichkeiten einer Finanzierung und zu den weiteren Schritten in der 5. Jahrgangsstufe. Es besteht die Möglichkeit für gegenseitigen Austausch und Beantwortung Ihrer Fragen!

Donnerstag – 26.09.2024

18.00-19.30 Uhr

Elternabend für die 7. Jahrgangsstufe

Sie erhalten Informationen zur Digitalen Schule, zu den Möglichkeiten einer Finanzierung und zu den weiteren Schritten in der 7. Jahrgangsstufe. Es besteht die Möglichkeit für gegenseitigen Austausch und Beantwortung Ihrer Fragen!

Bis zu den
 Weihnachtsferien

Beschaffung der Geräte

Zeitraum, in dem die Eltern privat die Geräte für Ihr Kind beschaffen.

Woche nach den Weihnachtsferien

  1. – 6. Stunde

Alle 7. Klassen erhalten an einem Schultag eine iPad-Einführung. 

Wir versuchen, an dem Tag auch alle notwendigen Zugänge auszugeben. Erste Schritte mit wichtigen Apps werden geübt (z.B. Goodnotes, digitale Schulbücher usw.) und notwendige Regeln eingehend besprochen.  Mit diesem „Startpaket“ sollte dann ein reibungsloser Start der iPads im Unterricht möglich sein.

Wichtig: Der Einsatz der Geräte beginnt erst 2 Wochen später, weil wir zuvor nochmals alle Eltern einladen und aufgetauchte Probleme (z.B. falsche Apple-ID auf dem Gerät) beheben lassen möchten, bevor es los geht.

Dienstag – 14.01.2025

18.00-19.30 Uhr

Elternabend für die 7. Jahrgangsstufe

Sie erhalten Informationen zum nun bevorstehenden Start des iPad-Einsatzes im Unterricht. Gerne bringen Sie zu dem Termin das iPad Ihres Kindes mit, so dass Sie direkt auf dem eigenen iPad nachvollziehen können, was wir Ihnen berichten. Sie erhalten z.B. Informationen zu den Inhalten der iPad-Schulung für Ihre Kinder. Eventuell weisen wir Sie auf alle uns bereits bekannten „Stolpersteine“ hin.

Achten Sie bitte schon zuvor darauf, dass Sie Ihrem Kind eine eigene Apple-ID einrichten und das Gerät damit anmelden. Ihr Kind sollte keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Gerät oder Apps aus dem App-Store haben!

Dienstag – 29.04.2025

18.00-19.30 Uhr

Elternabend für die 7. Jahrgangsstufe

Wir tauschen uns mit Ihnen aus: Wir liefen die ersten Wochen seit Beginn der iPad-Nutzung in den 7. Klassen. Wo drückt der Schuh?

8. Fragen grundsätzlicher Art

Die 1:1-Ausstattung von Lernenden mit digitalen Endgeräten ist weder Selbstzweck noch losgelöst von pädagogischen Prämissen, sondern eine aus der Kultur der Digitalität resultierende Notwendigkeit, um die Jugend von heute auf die Welt von morgen vorzubereiten. Empirische Erkenntnisse der (medien-)pädagogischen Forschung belegen in diesem Kontext:

  • einen klaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der mobilen Schülergeräte und der Häufigkeit von deren Einsatz zu Lernzwecken,
  • einen Konnex zwischen der Nutzungsfrequenz digitaler Medien für schulische Zwecke mit den computer- und informationsbezogenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler,
  • eine Steigerung des Lernerfolgs bei Lernmethoden, in denen digitale Medien von Schülerinnen und Schülern aktiv in kollaborativer und interaktiver Weise eingesetzt werden,
  • eine intensivere Zusammenarbeit, auch über das Klassenzimmer hinaus, innerhalb von Tablet-/ Notebook-Klassen sowie
  • eine nachhaltige Motivationssteigerung bei Schülerinnen und Schülern mit personalisiertem Zugang zu einem in ihrem Besitz befindlichen mobilen Gerät.

Es stehen in der Schule derzeit keine verschließbaren Schränke oder Spinde zur Verfügung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Geräteversicherung, die Schäden durch Beschädigung oder Verlust abdeckt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Hausordnung.

5. Jahrgangsstufe

In den 5. Klassen können die Kinder die Geräte unter folgenden Voraussetzungen einsetzen:

  • Die Erziehungsberechtigten haben am Informationsabend teilgenommen.
  • Das Gerät ist mit der MAC-Adresse in der Schule registriert. Weitere Informationen dazu erfolgen.
  • Die EDV-Nutzungserklärung wurde unterschrieben.
  • Das iPad darf ausschließlich zur Nutzung digitaler Schulbücher eingesetzt werden und im Rahmen der zusätzlichen iPad-Piloten-Stunde, die in der 5. Jahrgangsstufe für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet wird.
  • Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft zulässig.
  • Die digitale Heftführung ist erst ab der 7. Jahrgangsstufe vorgesehen.

7. Jahrgangsstufe

In den 7. Klassen können die Kinder die Geräte unter folgenden Voraussetzungen einsetzen:

  • Die Erziehungsberechtigten haben am Informationsabend teilgenommen.
  • Das Gerät ist mit der MAC-Adresse in der Schule registriert. Weitere Informationen dazu erfolgen.
  • Die EDV-Nutzungserklärung wurde unterschrieben.
  • Die Schülerin oder der Schüler hat am iPad-Einführungskurs durch die Schule (voraussichtlich nach den Herbstferien) erfolgreich teilgenommen.

Nein. Die Erfahrung aus dem ersten Jahr hat uns gezeigt, dass es wichtig ist, dass die Kinder VOR dem Einsatz der Geräte eine gewisse Grundschulung durchlaufen. Hierfür nehmen wir uns an ausgewählten Tagen gezielt Zeit. Wir bitten daher noch um ein wenig Geduld.