
Wir dulden keine Gewalt!
Auch an der Wilhelm-Leibl-Realschule gibt es Konflikte, gibt es Formen der körperlichen oder/und verbalen Gewalt. Das bedeutet aber nicht, dass wir das tolerieren. Im Gegenteil! Aus diesem Grund informieren wir alle Schülerinnen und Schüler über wichtige Regeln zum Umgang miteinander.



Folgende Regeln gelten insbesondere in Bezug auf das Thema „Mobbing“:
- Jeder muss bei Bedarf einschreiten und helfen
§ 323c Strafgesetzbuch ( Unterlassene Hilfeleistung)
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. - Hilfe holen ist kein Petzen!
- Was Gewalt ist, entscheidet das Opfer!
- Alle können Opfer sein! Es gibt kein „typisches Opfer“!
- Ich kümmere mich um Opfer!
- Wegsehen ist feige!
- Die Wilhelm-Leibl-Realschule duldet kein Mobbing!
Definition und Abgrenzung von "Mobbing"
Nicht jede Streitigkeit, nicht jeder Konflikt zwischen Kindern und Jugendlichen fällt in die Kategorie „Mobbing“. Auch dann nicht, wenn sich der Streit über längere Zeit erstreckt. Helfen Sie Ihrem Kind, sich selbst und uns, indem Sie diesen Begriff nicht voreilig verwenden.
Mobbing unter Schülerinnen und Schülern nach Blum/Beck (2010)*
- zielt darauf ab, einen anderen absichtlich zu erniedrigen, zu demütigen und zu schikanieren
- beeinhaltet jede Form gewalttätigen Handelns
- richtet sich kontinuierlich gegen eine bestimmte Person
- findet wiederholt und über einen längeren Zeitraum statt
- ist ein Gruppenphänomen
- ist gekennzeichnet durch ein Machtgefälle
- lässt dem Betroffenen kaum eine Möglichkeit, sich aus eigener Kraft aus dieser Situation zu befreien
Meldung und Klärung - wichtige Schritte!
Wenn der Verdacht besteht, dass Mobbing vorliegt, dann muss dies gemeldet werden. Erste Anlaufstelle ist in der Regel die Klassenleitung.
Ob tatsächlich „Mobbing“ vorliegt, entscheidet aber nie eine einzelne Person! Weder die Eltern des betroffenen Kindes, noch eine einzelne Lehrkraft können die Umstände allein einschätzen. Die Gefahr, der eigenen Betroffenheit durch Wut, Angst vor Gewalt und Repressalien ist zu groß.
Mobbing erfordert manchmal auch die Einbindung externer Fachstellen und Experten (Kinder- und Jugendpsychiater, Fachstellen zur Gewalt- und Aggressionsprävention, Jugendamt, Polizei usw.). Auch deshalb nehmen wir den Vorwurf „Mobbing“ ernst, führen dann aber im ersten Schritt immer eine Prüfung und Begriffsklärung durch. Denn: Nicht jeder Streit und jede Auseinandersetzung sind (per Definition) „Mobbing“.
Mobbing wird ausführlich dokumentiert, so dass auch nach einem Mobbing-Vorfall eine Nachsorge möglich wird.
Tipps und hilfreiche Links
- Kampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ – Online-Veranstaltung gibt Anregungen für Eltern und Lehrkräfte
- Wann wird außerschulisches Verhalten auch in der Schule relevant?
- Wir dulden kein Mobbing
- Medien-Knigge
- Tipps für die Nutzung von Sozialen Netzwerken und Messengern
- Rechte im Internet
- Cyber-/Mobbing – Was sagt das Gesetz?
- Mobbing im Internet, am Handy usw – Handlunshilfen
- Umgang mit problematischen Medien am Handy usw.
- Unser E-Mail-Knigge
- Digital kommunizieren