Aufnahme bei Inklusionsbedarf

Voraussetzung: Schulart-Eignung

Schülerinnen und Schüler mit Realschuleignung und sonderpädagogischem Förderbedarf werden gezielt im Unterricht der Realschule unterstützt.

Beratung & Unterstützung 

Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Beantragung möglicher Maßnahmen. Dabei können u. a. auch Beratungslehrkräfte und insbesondere die zuständigen Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen beratend einbezogen werden.

Spaß am Lernen.
Mach dich schlau!

Komm zu uns - wir helfen dir dabei!