Abschlussprüfung 2024

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Informationen zum Thema Abschlussprüfung zusammengestellt. Die Regelungen zur Abschlussprüfung sind sehr umfassend. Für besonders komplizierte und ausgefallene Fälle steht Ihnen der vollständige Text der Realschulordnung zum Nachlesen zur Verfügung. Wir werden die Informationen auf dieser Seite fortlaufend ergänzen und aktualisieren, so dass es sich lohnt, immer wieder mal vorbei zu schauen!

Allgemeines

Es ist völlig normal, wenn sich bei Ihnen als Eltern, bei Ihren Kindern oder auch bei uns Lehrkräften aufgrund der besonderen Umstände eine gewisse Anspannung bemerkbar macht. Seien Sie zuversichtlich. Wir unternehmen alles in unserer Macht stehende, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Wir haben bereits Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr und können gut mit den Herausforderungen umgehen.

Erkrankungen sind der Schule unverzüglich vorab telefonisch mitzuteilen und ohne schuldhaftes Verzögern durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schul-/amtsärztlichen Zeugnisses zu verlangen, das vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt wird. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird dies im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen.

Im Falle einer schul-/amtsärztlich nachgewiesenen Erkrankung kann der/die Schüler/in die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine für die Nachholung einzelner Abschlussprüfungen werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt.

Wird eine Prüfung schuldhaft versäumt, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. Hat sich ein/e Schüler/in einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.

Die Zuteilung der Sitzplätze in den Prüfungsräumen erfolgt durch die Schule und am Tag der Prüfungen. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn müssen alle Schülerinnen und Schüler vor den Prüfungsraum kommen.

Achtung!
Um alle möglichen Versuchungen von vornherein auszuschließen, ist das Mitnehmen von Taschen, Beuteln, Jacken etc. an den Prüfungsplatz verboten. Insbesondere alle Handys / Smartphones, Smartwatches (!) usw. müssen vor Beginn der Prüfungen an den vorgegebenen Stellen abgelegt werden.

Wichtig:

  • Schon das Mitführen oder Auffinden eines Mobiltelefons nach Beginn der Prüfungen am Prüfungsplatz gilt als Unterschleif und führt zur Bewertung mit der Note 6.
  • Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Dies gilt auch bei unerlaubter Hilfe zu Gunsten eines Mitschülers oder wenn nachträglich der Unterschleif festgestellt wird.

Essen & Trinken
Natürlich können bei langen Prüfungen eine Kleinigkeit zum Essen und ein kleines Getränk mitgebracht werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler zu Prüfungen zunehmend in schlafanzugähnlichen Outfits erscheinen. Es liegt uns fern, eine Kleiderordnung festzulegen, wir weisen jedoch darauf hin, dass das äußere Erscheinungsbild die innere Haltung widerspiegelt und bitten Sie deshalb, darauf zu achten, welche Kleidung Ihr Sohn/Ihre Tochter an Prüfungstagen trägt.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel wird den Schulen immer per Rundschreiben durch das Kultusministerium mitgeteilt. Grundsätzlich gilt:

  • Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht mit Eintragungen versehen werden, sie sind so wie vom Verlag ausgeliefert zu benutzen. Fachliche Fehler dürfen ausgebessert werden (ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die Lehrkraft, nicht mehr während der Abschlussprüfungen).
  • Alle nicht zugelassenen Hilfsmittel gelten insbesondere Smartphones, Smartwatches (!), iPods usw. (siehe bei d) Unterschleif“)

Als Hilfsmittel zugelassen waren in den letzten Jahren immer

  • bei den Prüfungen in Mathematik und in Physik eine für die Realschule genehmigte Formelsammlung,
  • ferner im Fach Deutsch ein Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung.

Diese Hilfsmittel müssen frei von persönlichen Eintragungen, die Seiten in numerischer Reihenfolge sein. Die Prüfungsaufsichten sind angehalten ggf. auch stichprobenartig die Federmäppchen zu kontrollieren. Gleiches gilt für die zugelassenen Hilfsmittel.

Wir legen dem Abschlusszeugnis der Absolventen automatisch die „Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung“ bei, aus der die individuellen Schulbesuchszeiten der/des Absolventin/-en hervorgehen.

Sollten Sie darüber hinaus den „Erstuntersuchungsschein“ zur Kostenforderung gem. § 44 Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen, stellen wir dies bei entsprechender Beantragung gerne aus. Die Beantragung dieses Erstuntersuchungsscheins erfolgt mit der von der Schule eingeforderten Lesebestätigung, die an alle Erziehungsberechtigten der Prüflinge per Email versandt wurde.

Beachten Sie bitte, dass dieser Schein von der Schule nur ein einziges Mal ausgestellt werden darf. Ein Ersatz bei Verlust ist nicht möglich.

Unsere Absolventinnen und Absolventen erhalten am Tag der Zeugnisverleihung ihr Abschlusszeugnis und ein Duplikat (ebenfalls unterschriebenes Zeugnis inklusive Siegelung mit dem Zusatzvermerk „Duplikat“). Bitte beachten Sie, dass an der Schule lediglich eine Kopie des Zeugnisses hinterlegt bleibt. Wir können im Einzelfall eine kostenpflichtige Abschrift erstellen. Hierzu müssen Sie aber unbedingt einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Tagen einplanen, wenden Sie sich dazu frühzeitig an uns.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig im Ausbildungsbetrieb usw. nachzufragen, ob Sie ein Original abgeben müssen. Viele Betriebe wollen lediglich das Original / das Duplikat sehen und erstellen sich dann ggf. eine eigene Kopie.

Schülerinnen/Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, in das die Ergebnisse der Abschlussprüfung nicht eingerechnet werden, mit dem Zusatz: „Die Schülerin/Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen“.

Das Abschlusszeugnis enthält:

  • die Gesamtnote aller unterrichteten Fächer
  • Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern
  • auf schriftlichen Antrag des Schülers Leistungen in den Fächern, die bereits in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind, z. B. Geographie, evtl. IT
  • eine allgemeine Beurteilung (i.d.R. zu Anlagen, Mitarbeit und Verhalten)
  • eine Bemerkung über Befreiung im Fach Sport
  • eine Bemerkung über die Tätigkeit in der Klassen- oder Schulgemeinschaft
  • auf Wunsch des Schülers eine Bemerkung über besondere außerschulische Leistungen und Tätigkeiten (Ehrenamt)
  • weitere Infos dazu sind hier zu finden: Infos zu ehrenamtlichen Tätigkeiten

die Feststellung, dass die Schülerin/der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat
Da wir zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgehen, dass wir keine gemeinsame Zeugnisübergabe für alle Absolventinnen und Absolventen organisieren dürfen, planen wir, wie im letzten Jahr auch, eine Zeugnisübergabe lediglich im Klassenverband.

Seien Sie aber versichert, dass wir uns hier viel Mühe geben werden, um Ihrem Kind eine dem Anlass entsprechende Abschlusszeugnisübergabe zu ermöglichen. Über die genaue Verfahrensweise und den Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Grundsätzlich besteht für alle Prüflinge die Möglichkeit, auf Wunsch nach vorheriger Anmeldung Einsichtnahme in die korrigierten Abschlussprüfungen zu nehmen. Dies ist am 01.08.2023 möglich. Hierzu ist eine schriftliche Voranmeldung (mit Angabe der Prüfungen, in die Einsichtnahme gewünscht wird) an sekretariat@rs-badaibling.de bis spätestens 28.07.2023 an die Schulleitung notwendig. Wir setzen uns dann mit Ihnen wegen des genauen Zeitpunkts in Verbindung. Bitte verwenden Sie als Betreff den Begriff „Einsichtnahme“.

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Absolventinnen und Absolventen auch über die Schulzeit hinaus mit der Wilhelm-Leibl Realschule verbunden bleiben würden und uns immer wieder einmal besuchen. Die Mitgliedschaft in unserem Förderverein steht insbesondere auch unseren Absolventinnen und Absolventen (oder auch deren Eltern) offen, wenn Sie uns mit einem kleinen Beitrag finanziell unterstützen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter hier oder indem Sie an den Förderverein schreiben: foerderverein@rs-badaibling.de.

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