An der Wilhelm-Leibl-Realschule gibt es klare Regeln für Schulaufgaben und Abschlussprüfungen. Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient oder den Versuch dazu macht, nennt man das „Unterschleif“.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim „Schummeln“ bzw. Unterschleif erwischt wird (§ 45 RSO), wird die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note 6 oder mit 0 Punkten bewertet.
- Zusätzlich kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.
Man muss dabei das Hilfsmittel gar nicht aktiv benutzt haben. Es gilt bereits als „versuchter Unterschleif“, wenn man unerlaubte Hilfsmittel (wie einen Spickzettel, das Handy, eine Smartwatch oder ein Buch) dabeihat oder bereitlegt.
Beispiel: Wenn ein Handy oder ein Spickzettel bei einer Schulaufgabe bzw. in einer Abschlussprüfung mitgenommen wird, zählt das als Täuschungsversuch – ganz egal, ob das Gerät genutzt wurde bzw. der Spickzettel angeschaut wird oder nicht.
Hinweis an Schülerinnen und Schüler: Alle digitalen Endgeräte sowie Notizen bzw. Taschen müssen abgegeben werden bzw. dürfen nicht bereitgehalten werden.