Hausordnung mit Stand vom 07.09.2025

Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. Sie basiert auf den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes und den einschlägigen Schulordnungen (z.B. Realschulordnung (RSO); Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG); Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) und auf dem Leitbild der Schule. Sie gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und soll ein respektvolles, sicheres und erfolgreiches Miteinander ermöglichen.

1. Grundwerte und Leitlinien

1.1 Wertschätzung

  • Wir gehen respektvoll, tolerant und freundlich miteinander um.
  • Wir leben die Werte der demokratischen Grundordnung im Schulalltag.
  • Wir dulden kein Mobbing!

1.2 Achtsamkeit und Gesundheitsförderung

  • Wir vermeiden Lärm, Gedränge und Rücksichtslosigkeit.
  • Wir achten auf Sauberkeit, Mülltrennung und Ressourcenschonung.
  • Wir sprechen im Schulhaus Deutsch und fördern so das Miteinander.
  • Wir kleiden uns der Situation und der Witterung angemessen.
  • Wir achten auf unsere Gesundheit. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
    • Schädliche oder leistungshemmende Stoffe (z. B. Energy-Drinks) sind unerwünscht.
    • Das Mitbringen / Mitführen und/oder der Konsum von E-Produkten (elektrische Zigaretten, Sishas (Wasserpfeifen), Vapes usw.) ist im Rahmen des schulischen Hausrechts verboten, um mögliche Gesundheitsschäden zu vermindern. Dies gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie Erzeugnisse.
    • E-Produkte können als gefährliche Gegenstände angesehen werden, deren Mitbringen nach § 23 Abs. 2 untersagt wird. Die Gefährlichkeit für Dritte wird mit der möglichen Weitergabe der E-Zigarette, E-Sisha, Vape usw. begründet, deren gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können.

1.3 Lern- und Arbeitsbereitschaft

  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Unterricht findet auch in Vertretungsstunden statt (siehe Vertretungskonzept).
  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher melden spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat, wenn eine Lehrkraft fehlt.

1.4 Hilfsbereitschaft

  • Wir unterstützen uns gegenseitig.
  • Hilfe suchen oder geben ist kein „Petzen“.

2. Sicherheit und Ordnung

  • Schulfremde Personen melden sich stets im Sekretariat. Unbefugter Aufenthalt kann zum Hausverbot führen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit (auch nicht in den Pausen oder beim Stundenwechsel) nicht erlaubt. (*)
  • Ausnahmen gelten nur in der Mittagspause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule (OGTS) gelten gesonderte Regeln: Sie dürfen das Gelände auch in der Mittagspause nur mit Zustimmung und in Begleitung der Aufsicht verlassen.

(*) Anmerkungen: Gemäß dem schulischen Vertretungskonzept gibt es bei uns keine „Frei- oder Zwischenstunden“, in denen man das Schulgelände verlassen darf. Schülerinnen und Schüler, die in der Nähe der Schule wohnen, können mit Einverständnis der Eltern mittags das Schulgelände verlassen, wenn sie Nachmittagsunterricht haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie wieder pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regelung, kann die Schule das Nachhausegehen in der Mittagspause untersagen.

3. Umgang mit Eigentum

3.1 Grundsätzliche Regelungen

  • Klassenzimmer sind in Pausen und beim Klassenzimmerwechsel einer Klasse abzuschließen.
  • Die Schultaschen sollen nicht unbeaufsichtigt im Schulhaus oder auf dem Schulgelände abgestellt werden.
  • Wertgegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sollen nicht mitgebracht werden. Für mitgebrachte Geräte (z. B. iPads) tragen die Schülerinnen und Schüler selbst Verantwortung.

3.2 Besondere Regelungen für den Sportbereich

  1. Wertvolle persönliche Gegenstände (Schmuck, größere Summen an Bargeld, elektronische Geräte) sollen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden, insbesondere nicht zum Sportunterricht. Lässt es sich nicht vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände mit sich führen (z.B. ein persönliches iPad im Rahmen des Schulversuchs o.Ä.), dann müssen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtsräume für deren Sicherheit sorgen.
  2. Während des Sportunterrichts sind die Türen zu den Sportumkleiden zu verschließen, so dass kein Zutritt für unberechtigte Personen möglich ist. Dies hat primär die zuständige Sportlehrkraft sicherzustellen. Jede andere Lehrkraft, die beobachtet, dass Umkleiden offenstehen, obgleich sich darin keine Schülerinnen und Schüler aufhalten, schließt ebenfalls die Tür.
  3. Wenn der Schulsport nicht in den Turnhallen stattfindet (z.B. Sommer), sind von den jeweiligen Sportlehrkräften auch die Turnhallen-Türen abzusperren, so dass kein Zugang zu den Umkleiden über die Turnhallen möglich ist. Da somit auch die Zugänge zu den Sport-Sanitäranlagen gesperrt sind, sollen die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall die Toiletten im A-Trakt aufsuchen. Auf diese Regelungen werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig und auch anlassbezogen hingewiesen.

4. Digitale Medien und iPads

Die Schulgemeinschaft hat sich im Schuljahr 2024/25 neue Nutzunsgregeln für die Nutzung von Smartphones, Smartwatches und iPads gegeben. Ergänzend zur Hausordnung sind diese Regelungen auch hier auf unserer Homepage näher erläutert.

4.1 Handys und Smartwatches

  • Handys und Smartwatches müssen außerhalb der erlaubten Zeiten (07:45–13:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr) ausgeschaltet sein.
  • Flugmodus ist nicht erlaubt.
a) Erlaubte Nutzung
  • Musikhören, Nachrichten und Termine lesen (z. B. Schulmanager) – nur innerhalb der Nutzungszeiten und an den erlaubten Orten.
b) Verbote
  • Spiele, Videos, Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

Im übrigen gelten die Regelungen in Art. 56 Abs. 5 im BayEUG.

4.2 iPad-Regeln

  • Nutzung nur zum schulischen Arbeiten in der iPad-Zone (1. OG, A-Gebäude) zwischen 07:00 und 07:45 und ab 12:15 Uhr.
  • Keine Nutzung in Gängen, Pausen oder beim Stundenwechsel (außer mit ausdrücklicher Lehrerlaubnis).
Generell gilt:
  • iPads müssen aufgeladen und einsatzbereit mitgebracht werden.
  • Standardmaterial (Block, Stift, Geodreieck usw.) gehört weiterhin dazu.
  • Im Unterricht werden nur die von Lehrkräften freigegebenen Apps genutzt.
  • Nicht benötigte Apps werden vor Unterrichtsbeginn geschlossen.
  • Keine Aufnahmen (Foto, Film, Ton) ohne Genehmigung der Lehrkraft.
  • In Pausen bleiben iPads in der Schultasche.
  • Fremde Geräte sind tabu.
  • Nachrichten, Bilder oder Dateien dürfen nicht ohne Lehrerlaubnis versendet werden.
  • Bei technischen Problemen werden Hausaufgaben ersatzweise handschriftlich erledigt.

Nutzung privater iPads außerhalb des Programms „Digitale Schule der Zukunft“ (*) 

  • Erlaubt nach Unterzeichnung der EDV-Nutzerordnung (Formular im Sekretariat).
  • Lehrkräfte können die Nutzung jederzeit untersagen, wenn Regeln missachtet werden.
  • Empfohlene Grundausstattung: iPad, Stift, Tastatur. Eine Einbindung ins schulische MDM-System ist möglich (kostenpflichtig).
  • Dauerhafte schulische Leihgeräte stehen nicht zur Verfügung.

(*) Anmerkung: Dies betrifft aktuell nur noch die Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2025/26. Welche Jahrgangsstufen jetzt und zukünftig am Programm Digitale Schule der Zukunft teilnehmen, ist gesondert hier auf der Homepage dargestellt.

5. EDV- und Internetnutzung

Es gelten die separaten EDV-Nutzungsregeln für Schülerinnen und Schüler und alle Beschäftigten, die hier auf der Homepage zu finden sind.

6. Datenschutz mit Blick auf Fotos und Filmaufnahmen

  • Generell gilt: Das Recht am eigenen Bild ist zu wahren.
  • Vor Foto- oder Filmaufnahmen muss das Einverständnis aller erkennbaren Personen vorliegen.
  • Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist zu vermeiden.

Anmerkung mit Blick auf weiterführende Hinweise:
Hinweise des Bayerischen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Schule

— Im folgenden folgt ein Entwurf zur Erweiterung der Hausordnung bis zur endgültigen Freigabe / Festlegung der Hausordnung  — (Stand 05.03.26)

X. ENTWURF: Regelungen zur Durchführung von Leistungsnachweisen und Prüfungen

Zur Sicherung fairer Leistungsbewertungen und zur Vermeidung von Täuschungsversuchen gelten bei schriftlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen folgende verbindliche Regelungen:

1. Vorbereitung der Prüfung

  • Alle mobilen Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches, Kopfhörer) sind vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet abzugeben oder nach Anweisung der Lehrkraft an einem festgelegten Ort abzulegen.
  • Am Arbeitsplatz dürfen sich nur die für die Prüfung erforderlichen Schreibgeräte und zugelassenen Hilfsmittel befinden.
  • Taschen, Jacken und Federmäppchen sind nach Anweisung der Lehrkraft in einem separaten Bereich außerhalb der Reichweite abzulegen.
  • Die Sitzordnung kann so gestaltet werden, dass ausreichender Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern besteht.
  • Zur Orientierung über die Prüfungszeit stellt die Schule bzw. die Lehrkraft eine für alle sichtbare Uhr bereit.
  • Bei Auffälligkeiten können Schreibgeräte kontrolliert und gegebenenfalls schuleigene Ersatzstifte ausgegeben werden.

2. Aufsicht während der Prüfung

  • Während der gesamten Prüfungszeit erfolgt eine aktive Aufsicht durch die Lehrkraft.
  • Die Lehrkraft kann rein äußerliche Sichtkontrollen (z. B. Hände, Armgelenke, Ohren) durchführen, sofern dies zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs erforderlich ist.
  • Werden nicht zugelassene Gegenstände oder Geräte sichtbar (z. B. ein Mobiltelefon in der Tasche oder Kopfhörer im Ohr), müssen diese sofort abgegeben werden.
  • Bei Toilettengängen oder sonstigen Unterbrechungen kann die Lehrkraft die Prüfungsunterlagen vorübergehend einziehen und die Abwesenheitszeit festhalten.

3. Wahrung der persönlichen Rechte

  • Körperliche Durchsuchungen oder eigenständige Taschenkontrollen durch Lehrkräfte finden nicht statt.
  • Alle Maßnahmen erfolgen unter Wahrung der persönlichen Würde und der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler.
  • Wenn Gegenstände mit bloßem Auge sichtbar sind (z. B. Smartwatch liegt im geöffneten Federmäppchen, Smartphone wird von außen sichtbar in der Hosentasche getragen, Kopfhörer sind im Ohr erkennbar etc.), stellt dies keine unzulässige Körper- oder Taschenkontrolle dar. Die Schülerin oder der Schüler ist dann zur Abgabe des Gegenstandes aufzufordern.

X. ENTWURF: Regelungen bei Unterschleif

An der Wilhelm-Leibl-Realschule  gibt es klare Regeln für Schulaufgaben und Abschlussprüfungen. Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe bedient oder den Versuch dazu macht, nennt man das „Unterschleif“.

  • Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim „Schummeln“ bzw. Unterschleif erwischt wird (§ 45 RSO), wird die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note 6 oder mit 0 Punkten bewertet.
  • Zusätzlich kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.

Man muss dabei das Hilfsmittel gar nicht aktiv benutzt haben. Es gilt bereits als „versuchter Unterschleif“, wenn man unerlaubte Hilfsmittel (wie einen Spickzettel, das Handy, eine Smartwatch oder ein Buch) dabeihat oder bereitlegt.

Beispiel: Wenn ein Handy oder ein Spickzettel bei einer Schulaufgabe bzw. in einer Abschlussprüfung mitgenommen wird, zählt das als Täuschungsversuch – ganz egal, ob das Gerät genutzt wurde bzw. der Spickzettel angeschaut wird oder nicht.

Hinweis an Schülerinnen und Schüler: Alle digitalen Endgeräte sowie Notizen bzw. Taschen müssen abgegeben werden bzw. dürfen nicht bereitgehalten werden.

— Hier endet der Entwurf zur Erweiterung der Hausordnung  — (Stand 05.03.26)

7. Erzieherische Maßnahmen

Zu den möglichen erzieherischen Maßnahmen nach Art. 86 BayEUG gehören zum Beispiel:

  • Gespräch und Beratung
  • Ermahnung, Tadel oder Rüge und Dokumentationen in Form von „Klassenbucheinträgen“ (Schulmanager)
  • Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
  • Übernahme von Pflichten (z. B. Aufräumarbeiten)
  • Nacharbeit
  • Einziehen störender Gegenstände

8. Ordnungsmaßnahmen

Zu den möglichen Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gehören zum Beispiel:

  • Verweis
  • verschärfter Verweis (durch den Schulleiter)
  • Ausschluss vom Unterricht für einige Tage
  • Androhung der Entlassung
  • Entlassung

9. Lösungswege bei Konflikten

Probleme sollen möglichst direkt dort gelöst werden, wo sie entstehen – in der Schule, zwischen den beteiligten Personen. Der Weg über höhere Behörden ist erst sinnvoll, wenn alle schulischen Schritte ausgeschöpft sind.

Empfohlene Reihenfolge:

  1. Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft
  2. Gespräch mit der Klassenleitung
  3. Gespräch mit einer Lehrkraft des Vertrauens
  4. Kontakt zum Beratungsteam
  5. Gespräch mit der Lehrkraft und einem Mitglied der Schulleitung
  6. Schriftliche Beschwerde bei der Schule
  7. Weiterleitung der Beschwerde durch die Schule an die Schulaufsicht zur abschließenden Klärung

Ausführliche Hinweise dazu finden sich auch in unserem „Lösungswegweiser„.

9. Weitere Bestimmungen

  • Wir achten auf ein gesundes Miteinander.
  • Für Klassenfahrten, Exkursionen und schulische Veranstaltungen gelten ergänzende Regelungen.
  • Für Notfälle (Feueralarm, Katastrophenschutz) gilt der schulische Alarm- und Sicherheitsplan.

10. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich und auf der Schulhomepage veröffentlicht.