Informationen

Aktuelles (09 / 2025)
- Die Beschaffungsphase für elternfinanzierte iPads wird im Frühjahr 2026 für alle 7. Klassen starten.
- Die Schulung an den iPads findet am Ende des Schuljahres statt.
- Der produktive Einsatz dieser iPads startet dann in der 8. Jahrgangsstufe.
- Bitte an alle Eltern der 7. Klassen: Warten Sie bitte vor dem Kauf auf weitere Informationen (Informationsabend, Elternbrief) und kaufen Sie vorher kein iPad, wenn Sie von den Vorzügen der Finanzierung durch den Freistaat profitieren wollen!
1. Kurzüberblick – das Wichtigste auf einen Blick
Digitale Medien gehören heute selbstverständlich zur Lebens- und Arbeitswelt von Kindern und Jugendlichen. Unsere Schule setzt deshalb ganz bewusst auf einen pädagogisch ausgewogenen Einsatz: Analoge und digitale Formate ergänzen sich, es gibt Phasen mit und ohne iPad, und der verantwortungsvolle Umgang mit Technik ist zentraler Unterrichtsgegenstand. Auf Grundlage der neuen Vorgaben der Staatsregierung (Frühjahr 2025) und nach intensiver interner Beratung haben wir unser Konzept weiterentwickelt:
- Eigene iPads: Anschaffung im Laufe der 7. Jahrgangsstufe, Kaufzeitraum bis Juni.
Bitte vorab unsere Informationen auf dem Elternabend abwarten – es besteht keine Eile. - Einführungsschulung: Nach dem Notenschluss der 7. Klassen (mehrtägig, durch Lehrkräfte, nach schulischem Curriculum).
- Regelmäßiger Einsatz: Ab Jahrgangsstufe 8 (z. B. digitale Schulbücher, GoodNotes als Heftersatz).
- Jahrgangsstufen 5–7: Einsatz schulischer iPad-Koffer nach Bedarf der Lehrkraft, kein eigener Gerätekauf notwendig.
- Vertrauensschutz (Kohorte 2024/25, damalige 5. Klassen): Nutzung wie ursprünglich zugesagt; Details siehe Abschnitt 2.4.
2. Wer nutzt wann welches Gerät?
2.1 Jahrgangsstufen 5–7: iPad-Koffer der Schule
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 stehen schulische iPad-Koffer zur Verfügung. Lehrkräfte setzen sie gezielt im Unterricht ein – etwa für Recherche, Präsentation, Übungsphasen oder kreative Aufgaben.
Wichtig: In dieser Phase ist kein eigener Gerätekauf erforderlich.
2.2 Jahrgangsstufe 7:
a) Anschaffung und Vorbereitung
Im Lauf der 7. Jahrgangsstufe erwerben Familien – auf freiwilliger Basis – ein eigenes iPad, das den Mindestkriterien der Schule entspricht (siehe Abschnitt 4). Der Kaufzeitraum endet im Juni, damit bis zum Schuljahresende alle Formalitäten (z. B. Förderung, Registrierung) erledigt sind.
Wir bitten ausdrücklich: Kaufen Sie nicht voreilig. Warten Sie unseren Informationsabend und den Elternbrief ab; dort erhalten Sie Modellhinweise, Zubehörtipps, Förderinfos und die nächsten Schritte.
b) Einführungsschulung (Ende Jgst. 7):
Vor den Sommerferien findet eine mehrtägige Schulung statt. Ziel ist, alle Lernenden systematisch auf den Regelbetrieb in Jgst. 8 vorzubereiten. Inhalte sind u. a. Gerätegrundlagen, Arbeit mit GoodNotes (digitale Heftführung), digitale Schulbücher, Dateiablage und Medienregeln.
Hinweis: Vor der Schulung werden eigene Geräte in der Schule nicht eingesetzt.
c) Warum dieser Weg?
Die Schulung nach Abschluss aller Prüfungen und Noten schützt Unterricht und Leistungsbewertung. Zum Start der 8. Klasse sind alle startklar, Buchlizenzen sind freigeschaltet, und es geht ohne Reibungsverluste in den Fachunterricht. Gleichzeitig bleibt genügend Zeit, um einen sicheren, reflektierten Umgang mit dem Gerät einzuüben – u. a. mit Blick auf die Projektpräsentation in Jahrgangsstufe 9.
2.3 Jahrgangsstufe 8: Start in den Regelbetrieb
Mit Beginn der 8. Klasse erfolgt der verbindliche, regelmäßige Einsatz der iPads im Unterricht. Dadurch können wir digitale Schulbücher ab den ersten Schultagen freischalten und nahtlos arbeiten. Die digitale Heftführung (u. a. mit GoodNotes) wird fächerübergreifend genutzt.
2.4 Vertrauensschutz-Kohorte (damalige Jgst. 5 im Schuljahr 2024/25)
Für Schülerinnen und Schüler, die 2024/25 in Jgst. 5 bereits ein eigenes iPad angeschafft und eine Einführung erhalten haben, gilt:
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Jetzt Jgst. 6: punktuelle Nutzung unter Anleitung der Lehrkraft; Nutzung digitaler Schulbücher ist erlaubt.
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Ab Jgst. 7: digitale Heftführung möglich.
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Ab Jgst. 8: Regelbetrieb wie oben.
3. Anschaffung, Förderung und Finanzierung
3.1 Wo und wann kaufen?
- Kaufzeitraum: innerhalb der 7. Jahrgangsstufe, spätestens bis Juni.
- Bezugsquellen:
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Fachhändler Ihrer Wahl (Rabattaktionen möglich).
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Partner-Webshop unserer Schule mit geprüften Modellen/Zubehör: Link zum Partner-Shop
Das Passwort zur Anmeldung auf dem Shop finden Sie auf einer der Informationsfelder, die Sie direkt nach Anmeldung im Schulmanager sehen.
Unsere Partnerfirma ACS – dieser Fachhändler beliefert uns mit schulischen Geräten – hat für Sie einen speziellen Webshop eingerichtet, in dem Sie eine Auswahl geeigneter Geräte und auch geeignetes Zubehör für die Mindest-/Anforderungen unserer Schule finden.
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Tipp: Bewahren Sie die Originalrechnung gut auf und achten Sie darauf, dass sie auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt ist.
3.2 Förderung (350 € Zuschuss)
- Höhe: 350 € je förderfähigem Endgerät (einmalig, nicht rückzahlbar; gedeckelt auf die tatsächlichen Anschaffungskosten).
- Kaufdatum: förderfähig bei Kauf ab dem 24.07.2025.
- Gerätearten: Neugeräte und Refurbished-Geräte (vom gewerblichen Händler, mit mindestens 1 Jahr Garantie).
- Voraussetzung: Einhaltung der schulischen Mindestkriterien (Abschnitt 4).
- Belege aufbewahren: bitte mindestens 5 Jahre.
3.3 Antrag stellen – Schritt für Schritt
- Gerät beschaffen (Jgst. 7, Kaufzeitraum bis Juni) und Rechnung sichern.
- Online-Antrag auf dsdz.bayern.de stellen.
- Hinweise und Ausfüllhilfen: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
- Papierantrag ist aus Gründen der Chancengleichheit möglich.
- Schule prüft den Antrag, anschließend das Landesamt für Schule (Bewilligungsstelle).
- Fristen: Antrag spätestens 9 Monate nach Kauf, spätestens 2 Monate nach Schulabgang der Schule, für die das Gerät beschafft wurde.
3.4 Wenn der Eigenanteil schwer fällt
Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Neben der staatlichen Förderung sind – nach Verfügbarkeit – Unterstützungen durch Kommune, Förderverein oder andere Einrichtungen möglich. Leistungen nach SGB II/XII können kombinierbar sein (Einzelfallprüfung durch Jobcenter/Sozialhilfeträger; bei SGB XII oft als Darlehen). Eine schulische Bestätigung, ob ein Leihgerät verfügbar ist, stellen wir auf Wunsch mit einem abgestimmten Formblatt aus.
Kontakt (vertrauensvoll): Schulleitung
4. Technische Mindestkriterien, Zubehör & Einrichtung
4.1 Mindestkriterien
Das iPad muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, damit es bei uns einsetzbar und förderfähig ist.
4.2 Empfehlenswertes Zubehör (nicht förderfähig)
- Schutzhülle (robust; ideal mit Aufstellfunktion, Stifthalter, ggf. Tastatur)
- Kopfhörer (kabelgebunden oder kompatibel kabellos)
- Displayschutzfolie
- Geräteversicherung (Diebstahl/Bruch), da keine Spinde vorhanden sind
4.3 Einrichtung
4.3.1 Aktuell: Eltern in der Verantwortung (kein schulisches MDM)
Aktuell werden die privaten Geräte (nach aktueller Konzeption bei uns) nicht über ein schulisches MDM verwaltet. Das bedeutet:
- Eltern behalten die volle Kontrolle (App-Installation, Käufe, Bildschirmzeit).
- Apple-ID/Family Sharing: Bitte richten Sie eine eigene Apple-ID für Ihr Kind ein und vergeben Sie altersgemäße Rechte (Käufe genehmigen, Altersfreigaben, Bildschirmzeit).
- Sicherheit: Gerätecode aktivieren, iCloud/Backups prüfen, ggf. „Wo ist?“ aktivieren.
Checkliste „Richtig einrichten“ (PDF): [Informationen dazu finden Sie im Schulmanager]
4.3.2 Das wollen wir mit Ihnen besprechen: Haben Sie Interesse an einem schulischen MDM?
Im Rahmen des Klassenelternabends am Dienstag 30.09.2025 (19.15 – 20.00 Uhr) werden wir uns erstmalig ein Stimmungsbild einholen und abklären, ob Sie grundsätzlich Interesse an einem schulischen MDM haben.
Bei ausreichend großer Resonanz werden wir dies dann im Rahmen eines ausführlichen Elternabends am Dienstag, 27.01.2026 (18.00 – 19.30 Uhr) detailliert vorstellen und mit Ihnen beraten, ob wir dieses System für Ihre Kinder nutzen möchten.
Achtung! Bei der Erst-Anbindung an das MDM-System wird das iPad zurückgesetzt. Alle Daten gehen dabei verloren. Warten Sie also bitte mit dem Kauf und auch mit dem Einrichten des IPads, bis wir alle organisatorischen Fragen geklärt haben!
5. Nutzung in der Schule
5.1 Internetzugang/WLAN
Für den Zugang zum schulischen Netzwerk ist die Registrierung der MAC-Adresse erforderlich. Sie erhalten dazu rechtzeitig eine Anleitung und ggf. ein Formular. Ohne Registrierung ist kein Internetzugang möglich.
5.2 Digitale Schulbücher & Lizenzen
Die Lizenzfreischaltung erfolgt zu Beginn der 8. Klasse, damit alle Klassen ab den ersten Tagen digital arbeiten können. Informationen zu Anmeldung/Portalen und ggf. Elternaccounts folgen im Elternbrief.
5.3 Leihgeräte (falls kein Eigenkauf)
Sofern verfügbar, kann die Schule Leihgeräte bereitstellen. Bitte beachten Sie:
- Leihgeräte stehen in der Regel nur vormittags zur Verfügung (keine Mitnahme nach Hause).
- Personalisierung (eigene Logins/Apps/Daten) ist meist nicht möglich.
- Die Verfügbarkeit ist begrenzt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
5.4 Unterstützung/Support
Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts (schulische Apps, Plattformen, Zugänge).
Hardwaredefekte, Apple-ID-/Passwortthemen oder Garantiefragen liegen beim Händler/Hersteller. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt dorthin.
6. Häufige Fragen (FAQ)
6.1 Müssen wir teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme am elternfinanzierten Gerät ist freiwillig. Wir empfehlen sie, damit Klassen homogen arbeiten können. Bei Nichtteilnahme bemüht sich die Schule – sofern möglich – um ein Leihgerät (mit den genannten Einschränkungen).
6.2 Wir haben schon ein iPad – können wir es nutzen und fördern lassen?
Ja, wenn das Gerät die Mindestkriterien erfüllt. Eine Förderung ist möglich, wenn die Förderbedingungen (u. a. Kaufdatum frühestens ab 24.07.2025, Händler/Beleg) erfüllt sind. Details siehe Abschnitt 3.
6.3 Dürfen Schülerinnen und Schüler das Gerät vor der Schulung in der Schule verwenden?
Nein. Der Schuleinsatz beginnt erst nach der Einführungsschulung am Ende der 7. Klasse. So stellen wir sicher, dass alle grundlegenden Kompetenzen vorhanden sind.
6.4 Warum setzt die Schule auf iPads (Apple)?
Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit iPads und verfügen über eine homogene Infrastruktur (dienstliche iPads im Kollegium, Apple-TV in allen Räumen, iPad-Koffer). iPads sind im Unterricht robust, ausdauernd (Akkulaufzeit) und erhalten langjährig Updates – das schafft Zuverlässigkeit für den Schulalltag.
6.5 Empfehlen Sie eine Geräteversicherung?
Ja. Da es derzeit noch keine Spinde für alle Schülerinnen gibt, empfehlen wir eine Versicherung gegen Diebstahl/Bruch. Hinweise finden Sie in der Hausordnung.
7. weitere Links
- Förderantrag (Landesamt für Schule): dsdz.bayern.de
- Hinweise & Ausfüllhilfen: www.km.bayern.de/dsdz/antrag
- TaskCard-Board (Überblick/Materialien): [Link]
8. Kontakt bei Fragen zu …
- Pädagogik & Schulung (MEKO-Tandem): Frau Tanja Heger und Frau Mirjam Baumgartner
- Technik & Registrierung (Systembetreuung): Frau Lisa Hagenauer
- Förderung & Finanzierung: Sekretariat/Schulleitung






