Das deutsche Gesetz gegen Cybermobbing ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Insbesondere § 238 des StGB behandelt die Straftat des Nachstellens. Dieser Paragraph stellt klar, dass wiederholte Belästigungen oder Bedrohungen über Kommunikationsmittel, wie sie bei Cybermobbing vorkommen, strafbar sind. Die maximale Strafe für Cybermobbing beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.
Darüber hinaus gibt es auch das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Medien und Online-Plattformen dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, einschließlich Beiträge, die Cybermobbing darstellen, zu entfernen. Dies soll dazu beitragen, die Verbreitung von schädlichen Inhalten im Internet einzudämmen.