1. Info-Nachmittag und Tag der offenen Tür

  • Wir bieten zu diesem Termin (ergänzend zu den Informationen auf unserer Schulhomepage) eine Informationsveranstaltung bei uns in der Schule an.
  • Dieser Termin ist freiwillig und Sie müssen diesen nicht zwingend für die Anmeldung Ihres Kindes wahrnehmen.
  • Alle die ohnehin schon wissen, dass sie zu uns kommen möchten, sind (nach erfolgter Anmeldung zum neuen Schuljahr) gerne stattdessen als zukünftige Schülerinnen und Schüler zum Wilhelm-Leibl-Fest eingeladen. Dieses findet wieder am Donnerstag vor den Pfingstferien statt.

Aktuell geplanter Ablauf *

  • Beginn 16:00 Uhr
  • Eltern und Kinder kommen an und werden in die neue Aula gelotst.
  • Kinder werden von den Eltern „getrennt“ und von unseren  Tutorinnen und Tutoren geführt.
  • Eltern bekommen Infos von der Schulleitung.
  • Tutoren bringen die Kinder in zuvor zugewiesene Aktionsinseln.
  • Jedes Kind durchläuft zwei Aktionsinseln.
  • Im Anschluss daran bekommen die Kinder noch eine Schulhausführung durch die Tutoren.
  • Um ca. 17:00 Uhr kommen die Kinder mit den Tutorinnen und Tutoren  in die Aula zurück.
  • Eltern und Kinder können sich selbstständig die Aktionsinseln, das Schulhaus und den Außenbereich ansehen. Die Mitglieder der Schulleitung bleiben in dieser Zeit in der Aula und stehen den Eltern für Fragen an vorab eingerichteten „Infopoints“ zur Verfügung. Die teilnehmenden Lehrkräfte stehen den Eltern an den Aktionsinseln für Fragen zur Verfügung.
  • Ende gegen 18:00 Uhr

(*) Es kann in den kommenden Wochen noch zu Änderungen im Programm kommen.

2. Termine für Aufnahmen zum neuen Schuljahr

Für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule, die in die kommende Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden findet in dieser Zeit die Anmeldung statt. Sie benötigen dazu eine Reihe von Unterlagen und Formularen.
Auch alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, der Wirtschaftsschule oder des Gymnasiums, die in eine höhere Jahrgangsstufe (6-9) eintreten wollen, müssen zu diesem Zeitpunkt eine Voranmeldung abgeben!

Für den Probeunterricht gelten gesonderte Vorgaben.

Alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, des Gymnasiums oder der Wirtschaftsschule, die auf Grundlage des Jahreszeugnisses bei uns aufgenommen werden wollen, müssen dies unter Vorlage des Jahreszeugnisses bis zum 1. Tag der Sommerferien bei uns tun.

Achtung!! Um einen Platz gewährleisten zu können, sollte schon im Frühjahr (siehe Termine zur Anmeldung im Mai) eine Voranmeldung bei uns erfolgen.

3. Beratung

Bei Fragen zur Schullaufbahn ist Beratungslehrer Herr Stechl Ihr Ansprechpartner.

Bei Fragen zur Nachteilsausgleichen (z.B. Lese-Recht-Schreibschwäche, Legasthenie usw.) ist unsere Schulpsychologin Frau Frank zuständig.

Ein Gutachten über das Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibstörung ist beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu bestä-tigen. Bitte veranlassen Sie in diesem Fall baldmöglichst alles Notwendige, damit Ihr Kind von Schuljahresbeginn an den entsprechenden Nachteilsausgleich erhält.

Bei Fragen rund um das Thema „Ganztag“ (Offene Ganztagsschule „OGTS“) steht Ihnen Frau Wenck als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weiter Infos dazu finden Sie hier: https://realschule-bad-aibling.com/ogts/ 

4. Einzugsgebiet unserer Schule

Hier finden Sie die Grund- und Mittelschulen, aus denen in der Regel unsere Schülerinnen und Schüler zu uns kommen.

  • Private Grundschule Bildungshaus Bad Aibling (Schulnummer 1299)
  • Luitpold-Grundschule Bad Aibling (Schulnummer 2831)
  • St.-Georg-Grundschule Bad Aibling (Schulnummer 2832)
  • Grundschule Au b.Bad Aibling in Bad Feilnbach (Schulnummer 2846)
  • Max-Joseph-Grundschule Großkarolinenfeld (Schulnummer 2855)
  • Mangfallschule Grundschule Kolbermoor (Schulnummer 2840)
  • Adolf-Rasp-Grundschule Kolbermoor (Schulnummer 2862)
  • Fritz-Schäffer-Mittelschule Ostermünchen in Tuntenhausen (Schulnummer 1264)
  • Grundschule Schönau in Tuntenhausen (Schulnummer 2860)

Bedenken Sie bitte, dass wir auch dann, wenn eine Klasse noch nicht „ganz voll ist“ immer auch „Restkapazitäten“ für jene Schülerinnen und Schüler einplanen müssen, die im direkten Einzugsgebiet wohnen. Diese Schüler-/innen, die im Laufe des Schuljahres (z.B. durch Zuzug oder Schulartwechsel) zu uns kommen, genießen „Vorrang“.

Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Realschule gibt es nicht.

Den meisten Eltern, vielleicht auch Ihnen, können wir dadurch helfen, indem wir sie an unsere benachbarten oder dem Wohnort nächst gelegenen Realschulen verweisen.

Auch andere Realschulen in unserer Umgebung können (unter anderem)

  • ein Ganztagsangebot anbieten,
  • unterrichten wie alle bayerischen Schulen „inklusiv“ (Art. 2 BayEUG) und sind behindertengerecht ausgebaut,
  • können selbstverständlich auch alle adäquat mit den gängigen „Problemen“ wie z.B. mit ADHS und LRS umgehen,
  • gehen alle aktiv gegen „Mobbing“ vor und
  • können somit auch die pädagogischen „Sonderbedürfnisse und -erfordernisse“ befriedigen wie wir.

Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, dass Sie Ihr Kind an der für Sie nächst gelegenen Realschule anmelden. Die nächst gelegene Realschule finden Sie auch über folgende Suchseite:

Suche nach Realschulen (Bayerisches Realschulnetz)
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind alles Gute und eine gute Schulwahl!

Es kann grundsätzlich an jeder Schule mal dazu kommen, dass es durch besondere Umstände zu Einschränkungen bei den Aufnahmekapazitäten kommt. Sollte eine Realschule für die Kinder des regulären Einzugsgebietes mal keine Aufnahmemöglichkeiten mehr haben, dann stimmen sich die Schulen mit ihren Nachbarschulen direkt ab und suchen gemeinsam nach Lösungen. So etwas kann im Einzelfall an allen Schulen vorkommen. Die Zusammenarbeit und die Absprachen der Schulen untereinander funktionieren hier im Landkreis Rosenheim einwandfrei. SIe müssen sich also auch für solche Situationen keine Sorge machen.

Wir freuen uns, dass sich Kunst als Wahlpflichtfach ab der 7. Klasse bei uns großer Beliebtheit und Nachfrage erfreut.

Trotzdem können wir keine Kinder aus anderen Gebieten aufnehmen, um ihnen den Besuch der Wahlpflichtfächergruppe Kunst zu ermöglichen. Insbesondere für die Aufnahme in die unteren Jahrgangsstufen 5 und 6 spielt die Wahlpflichtfächergruppenwahl keinerlei Bedeutung.

Hintergründe

  • Alle bayerischen Realschulen bieten – ab der 7. Jahrgangsstufe – die Wahlpflichtfächergruppen I-IIIa bzw. IIIb an. In der Wahlpflichtfächergruppe IIIb bieten die Realschulen unterschiedliche Schwerpunkte an. Bei uns wird in der Gruppe IIIb das Fach Kunst angeboten.
  • Dass sich die Angebote unterscheiden, ist so vorgesehen, stellt aber keinen Nachteil für jene dar, die einen anderen als angebotenen Zweig besuchen möchten.
    Sie können im Internet gezielt nach Wahlpflichtfächergruppen der Realschulen suchen: Bayerisches Realschulnetz.
  • Die Wahl der Wahlpflichtfächergruppen findet in den 6. Klassen statt.
  • Selbst unseren Schülerinnen und Schülern können wir nicht garantieren, dass jeder Wunsch erfüllt werden kann. Wir fragen daher immer Erst- und Zweitwünsche ab.
  • Die Wünsche von Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, die erst später (in oberen Jahrgangsstufen, durch Schulartwechsel oder Zuzug) zu uns kommen, werden daher nachrangig berücksichtigt. Sonst könnten wir keine verlässliche Klassen-, Raum- oder Personalplanung gewährleisten. Wie oben beschrieben müssen wir zwingend darauf achten, dass die ausreichend Lehrerkapazitäten, Räume usw. vorhalten können. Es ist uns daher nicht möglich, Schülerinnen und Schüler aus anderen Regionen aufzunehmen, deren Wohnsitz außerhalb unseres Einzugsgebietes liegt.
    Wir bitten Sie hier um Nachsicht und Verständnis.

Beachten Sie bitte: Für die Schülerbeförderung ist bei uns im Regelfall der Landkreis Rosenheim zuständig.

Wichtige Informationen finden Sie: Merkblatt für das Schuljahr 2024_2025

Schulwechsel während des Schuljahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger ausführlicher Beratung und nur in begrenzten Zeitfenstern sinnvoll. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserem Beratungslehrer, Herrn Stechl auf.

Siehe auch: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Juli 2007 Az.: V.2-5 S 6302-5.66 944 : „Übertritt vom Gymnasium zur Realschule oder zur Wirtschaftsschule während des Schuljahres“

Über die Eignung Ihres Kindes können Sie sich hier informieren:

5. Schulwechsel im laufenden Schuljahr

Schulwechsel während des Schuljahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen, nach vorheriger ausführlicher Beratung und nur in begrenzten Zeitfenstern sinnvoll. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unserem Beratungslehrer, Herrn Stechl auf.

Siehe auch: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Juli 2007 Az.: V.2-5 S 6302-5.66 944 : „Übertritt vom Gymnasium zur Realschule oder zur Wirtschaftsschule während des Schuljahres

Nur nach eingehender Beratung und in enger Abstimmung zwischen der abgebenden Schule / Schulart und uns als aufnehmende Schule sind zu diesem Zeitpunkt Schulartwechsel möglich. Wir behalten uns stets Einzelfallentscheidungen vor, die sich

  • an den pädagogischen und psychologischen Bedürfnissen des Kindes
  • an den räumlichen und personellen Kapazitäten bei uns an der Schule und
  • ansonstigen organisatorischen Aspekten orientieren.

Nur nach eingehender Beratung und in enger Abstimmung zwischen der abgebenden Schule / Schulart und uns als aufnehmende Schule sind zu diesem Zeitpunkt Schulartwechsel möglich. Wir behalten uns stets Einzelfallentscheidungen vor, die sich

  • an den pädagogischen und psychologischen Bedürfnissen des Kindes
  • an den räumlichen und personellen Kapazitäten bei uns an der Schule und
  • ansonstigen organisatorischen Aspekten orientieren.

Nur nach eingehender Beratung und in enger Abstimmung zwischen der abgebenden Schule / Schulart und uns als aufnehmende Schule sind zu diesem Zeitpunkt Schulartwechsel möglich. Wir behalten uns stets Einzelfallentscheidungen vor, die sich

  • an den pädagogischen und psychologischen Bedürfnissen des Kindes
  • an den räumlichen und personellen Kapazitäten bei uns an der Schule und
  • ansonstigen organisatorischen Aspekten orientieren.

6. Formulare

  • Geburtsschein oder die Geburtsurkunde
  • im Mai: Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
  • im Juli: Jahreszeugnis – beim Wechsel aus einer 5.-9. Klasse

Schülerinnen und Schüler aus der Mittelschule, Wirtschaftsschule oder aus dem Gymnasium müssen zwingend das Jahreszeugnis (Original) vorlegen. Die übrigen Unterlagen können auch in (ggf. digitaler) Kopie eingereicht werden. Ohne Vorlage des Jahreszeugnis ist die Anmeldung nicht gültig.

Der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes ist bis spätestens zum Unterrichtsbeginn bzw. in KW 37 im Original in der Schule vorzulegen.

  • z.B. Impfausweis oder Impfbescheinigung oder
  • Ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz oder
  • Ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • Ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer) oder
  • Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle

Online-Anmeldung und Vorbereitung aller Unterlagen
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr kann auch online, telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Die Erziehungsberechtigten können der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich übermitteln.
Die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist nicht zwingend nötig. Eine Anmeldung kann ohne persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten sowie der Anzumeldenden erfolgen.
In jedem Fall sind die geltenden Hygienevorschriften zu beachten.
Grundsätzlich ist uns einer dieser Übermittlungswege lieber:

Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit unsere Online-Anmeldemöglichkeit (siehe unten).
Nach dem Ausfüllen der Online-Daten drucken Sie bitte diese Unterlagen aus und unterschreiben Sie diese.
Sie können die Unterlagen dann

  1. per Post schicken (Adresse: Wilhelm-Leibl-Realschule, Staatliche Realschule Bad Aibling, Max-Mannheimer-Str. 1, 83043 Bad Aibling) oder
  2. in den Briefkasten einwerfen (unseren Briefkasten erreichen Sie von der Westendstraße (Netto-Parkplatz) kommend unmittelbar bei der Eingangstür) oder
  3. persönlich abgeben

Wenn Sie persönlich vorbei kommen möchten, dann bitte nur in angegebenen Zeit im Sekretariat. Vereinbaren Sie dazu bitte vorab telefonisch einen Termin: 08061 936190.

7. Einkaufsliste

Machen Sie mit?
Wir haben versucht, Ihnen EINE Liste für ALLE Jahrgangsstufen / Klassen zu erstellen.

  • Sie soll Ihnen den Einkauf am Schuljahresanfang (oder beim Schulwechsel) erleichtern.
  • Sie können schon im Sommer die entsprechenden Angebote abwarten und anhand unserer Einkaufsliste ein „Starterpaket“ an Heften, Ordnern usw. kaufen, mit dem Ihr Kind in den ersten Wochen nach Schulstart arbeiten kann.
  • Selbst dann, wenn in einem Fach noch das Eine oder Andere zusätzlich beschafft werden muss – Ihr Kind kann mit dieser Grundausstattung im Prinzip sofort und ab dem ersten Tag starten.
  • Unsere Lehrkräfte haben sich auf Standards bei Heften usw, verständigt. Aus diesem Grund werden die Lehrkräfte Ihren Kindern im Laufe der ersten beiden Wochen mitteilen der bereits von Ihnen gekauften Hefte für das jeweilige Fach benötigt werden. Sollte im Einzelfall noch etwas fehlen, kann das dann von Ihnen „entspannt“ noch besorgt werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen Guten Start an Ihrer Wilhelm-Leibl-Realschule Bad Aibling!

8. Erster Schultag

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns schon auf den Schulstart am

Dienstag 10.09.2024 (Schulschluss für alle Klassen um 12:15 Uhr)

und haben Ihnen und euch im Folgenden einige Informationen zusammengestellt, die wir auch im Rahmen der Klassenleitungsstunden thematisieren werden.

Gebäudeteile (A - G)

  • Unser jüngsten Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen begrüßen wir um 8.15 Uhr in der neuen Aula (C-Gebäude)
  • Die Kinder können von ihren Eltern / Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  • Anhand der Klassenlisten, die ab Donnerstag in der letzten Woche in den Sommerferien (10 Uhr) im Eingangsbereich ausgehängt werden, erkennen Sie, in welcher der beiden Turnhallen wir Sie und Ihre Kinder kurz begrüßen.
  • Keine Sorge: Die Listen hängen auch noch am ersten Schultag.
  • Wir teilen den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 6 – 10 per E-Mail (Schulmanager) bis zum Ende der letzten Ferienwoche mit, in welcher Klasse sie aller Wahrscheinlichkeit sein werden.
  • Achtung: Es kann bis zum Schulstart am Dienstag noch zu Veränderungen kommen, da wir eine ganze Reihe von Auf- und Nachprüfungen haben, die Einfluss auf die Klassenzusammensetzungen haben werden.
  • Ebenso teilen wir noch mit, in welchem Raum sich die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag selbstständig um 07:50 Uhr einfinden sollen.

Am ersten Schultag genügt es, wenn die Kinder

  • Füller/Stifte für Notizen
  • Schreibblock (kariert oder liniert) und eine
  • Schul-/Tasche für die Schulbücher
  • Hausaufgabenheft (verpflichtend vorgeschrieben)
    mitbringen.

Für Fahrschüler gilt: In der ersten Woche werden die Fahrkarten nicht kontrolliert, da die Fahrkarten im Laufe der ersten Schulwoche an die Schüler verteilt werden.

Die Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf das “Deutschlandticket” haben, erhalten hier weitere Informationen:

Deutschlandticket

Viele Eltern machen die konkreten Tage, an denen ihr Kind die OGTS besuchen wird, vom Stundenplan abhängig. Davon abhängig teilen wir dann das Personal zu. Bis also diese Entscheidungen und Folgeplanungen abgeschlossen sind, bieten wir am Schuljahresanfang einen eingeschränkten OGTS-Betrieb in einer reduzierten Gruppengröße an.

Die OGTS startet in reduziertem Umfang in der zweiten Schulwoche. Hierfür ist eine Voranmeldung der Kinder per E-Mail an karen.wenck@jh-obb.de notwendig!

Regulärer Start mit Anwesenheitspflicht für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler ist dann ab der dritten Schulwoche.

Auch für die Kinder der Brückenklasse (geflohene Kinder aus der Ukraine) startet der Unterricht am ersten Schultag nach den Sommerferien. Die Kinder können sich direkt zum Klassenzimmer im Raum A 1.01 begeben. Dort nimmt sie Klassenleiterin, Frau Galfinger in Empfang.

Для дітей бридж-класу (дітей, які втекли з України) заняття також починаються з першого дня навчання після літніх канікул. Діти можуть пройти безпосередньо в аудиторію в кімнату А 1.01. Там її зустрічає класний керівник пані Галфінгер.

(Hinweis: Die Übersetzung wurde ohne Gewähr für sprachliche Richtigkeit mit dem Google-Übersetzer erstellt)

Achtung Baustelle!

  • Auf dem gesamten Schulgelände kann es aufgrund der Bauarbeiten zu Einschränkungen kommen.
  • Wir empfehlen generell, die Kinder möglichst nicht direkt mit dem Auto zum Schulzentrum zur bringen. Lassen Sie Ihr Kind lieber in etwas größerer Entfernung aussteigen und die letzte Strecke zu Fuß zur Schule gehen.
  • Denken Sie daran: Die Max-Mannheimer-Straße (zwischen Gymnasium/Wirtschaftsschule und Realschule ist für den Personenverkehr gesperrt!
  • Vor der Schule gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h – die Polizei bzw. die Stadt führt regelmäßig Kontrollen durch.
  • Der Lehrerparkplatz (Westendstraße) eignet sich nicht zum Wenden und zum Stopp für Hol- und Bringverkehr. Hier kreuzt ein viel befahrenerer Rad- und Fußweg und damit herrscht hier große Unfallgefahr.
  • Der Stellplatz für Fahrräder befindet sich entlang der Max-Mannheimer-Straße direkt beim Hartplatz der Schule. Der Zugang / die Anfahrt zum Stellplatz erfolgt über die Max-Mannheimer-Straße und dort über das Tor zum Hartplatz.
  • Ein Stellplatz für Mopeds findet sich vor dem erweiterten Container-Gebäude (siehe Plan: Gebäude „F“) . Mopeds können dort abgestellt werden, wenn sie nicht den Ein- und Ausgang versperren. Achtung: Bitte die Einbahnstraßen-Regelung beachten!!!

9. Fotos in der Schule

Hinweise zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

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Es gilt generell, die Rechte am eigenen Bild (oder Ton) zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Schulveranstaltungen. Alle Beteiligten (Eltern, Absolventen/innen, Gäste usw.) sorgen dafür, dass keine Gruppenbilder erstellt werden bevor nicht geklärt ist, ob alle Personen einem Foto zustimmen. Eine digitale Verbreitung dieser Fotos beispielsweise über soziale Netzwerke ist generell zu vermeiden.

Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Wir wünschen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft einen guten Start, ein gesundes und erfolgreiches Schuljahr und viel Zuversicht und Freude beim Lernen!

Herzliche Grüße im Namen der gesamten Schulleitung und -verwaltung

Matthias Wabner
Schulleiter