Sehr geehrte Eltern,

in jedem Schuljahr erhebt das Landratsamt als zuständiger Sachaufwandsträger einen Beitrag zur Deckung von Kosten für Kopien, Ausdrucke und sonstige Unterrichtsmaterialien. Der oft als„Kopiergeld“ betitelte Beitrag ist insofern missverständlich, weil er den Eindruck erweckt, es gehe allein um Kopien obgleich es um einen breiteren Kostenbereich geht.

Insofern ist es zutreffender, wenn man z.B. von „Material- und Druckkostenbeitrag“, „Elternkostenbeitrag Unterrichtsmaterialien“, „Beitrag zu Vervielfältigungs- und Materialkosten“ oder „Medien- und Materialbeitrag“ spricht.

Diese Ausgaben entstehen unabhängig von der Ausstattung mit digitalen Endgeräten, da Arbeitsblätter, Elterninformationen, Klassenlisten, Prüfungsunterlagen oder Materialien für Schülerinnen und Schüler ohne digitale Geräte weiterhin in Papierform benötigt werden.

Die Schule ist verpflichtet, diesen Beitrag einzusammeln und an den Sachaufwandsträger weiterzuleiten. Wir bitten Sie deshalb um fristgerechte Bezahlung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Mit Ihrem Beitrag tragen Sie dazu bei, dass Ihre Kinder jederzeit gut versorgt werden können – sei es mit Arbeitsblättern, Kopien von Übungsmaterial oder notwendigen Informationen für den Unterricht und das Schulleben.

Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kopiergeld

„In Bayern besteht an öffentlichen Schulen Lernmittelfreiheit für Schulbücher in gedruckter sowie in digitaler Form. Deren Beschaffungskosten werden vollständig von der öffentlichen Hand getragen. Die Träger des Schulaufwands versorgen die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern. Die Schulbücher verbleiben im Eigentum der Schulaufwandsträger und werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Schülerinnen und Schüler sind angehalten, die Lernmittel pfleglich zu behandeln.

Von der Lernmittelfreiheit nicht umfasst sind Atlanten und Formelsammlungen sowie die übrigen Lernmittel, wie etwa Arbeitshefte, Arbeitsblätter, Lektüren, Schreib- und Zeichengeräte und Taschenrechner. Sie sind von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu beschaffen. Atlanten für den Geographieunterricht und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht können bei Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder von bestimmten Sozialleistungen auf Antrag über die Schule ausgeliehen werden.

Die Schule kann die Verwendung bestimmter übriger Lernmittel in Abstimmung mit dem Elternbeirat und bei Berufsschulen mit dem Berufsschulbeirat anordnen und hierbei insbesondere Höchstbeträge vorsehen.“

Quelle: https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten abgerufen am 19.09.25

„Warum Kopiergeld trotz iPads?“
  • Nicht alle Schülerinnen und Schüler an der Schule nutzen eigene iPads.
  • Schulaufgaben, Prüfungen und bestimmte Verwaltungsvorgänge müssen in Papierform vorliegen. Auch iPad-Klassen benötigen Ausdrucke (z.B. für Prüfungen).
  • Das Kopiergeld deckt nicht nur klassische Kopien ab, sondern auch Druckkosten, Papier, Verbrauchsmaterialien (z. B. für Arbeitsblätter, Elternbriefe, Formulare).