Wer ist für Sie zuständig?
Infos zum Einzugsgebiet
... und warum keine "Gastschüler" aufnehmen können.
Hier haben wir Ihnen einige Fragen und Antworten zu unserem Einzugsgebiet zusammengestellt. Hier wird auch beantwortet, warum wir manche Anmeldungen nicht vornehmen können.
Grundsätzlich genießen alle Kinder aus folgenden Gemeinden/Städte unseres unmittelbaren Einzugsgebietes Vorrang bei der Anmeldung an unserer Schule:
- Stadt Kolbermoor
- Stadt Bad Aibling
- Gemeinde Großkarolinenfeld
- Gemeinde Tuntenhausen
Diese Regelung ist auf Absprachen zwischen den Realschulen und mit dem Landkreis Rosenheim zurückzuführen und dient dazu, den Kindern vor Ort Schulplätze zu garantieren. Teilweise haben wir auch Schüler/innen aus Au / Gemeindebereich Bad Feilnbach, die z.T. auch nach Brannenburg gehen.
Aktuelle Herkunftsorte unserer Schüler/innen:
Hier finden Sie die Grund- und Mittelschulen, aus denen in der Regel unsere Schülerinnen und Schüler zu uns kommen.
- Private Grundschule Bildungshaus Bad Aibling (Schulnummer 1299)
- Luitpold-Grundschule Bad Aibling (Schulnummer 2831)
- St.-Georg-Grundschule Bad Aibling (Schulnummer 2832)
- Grundschule Au b.Bad Aibling in Bad Feilnbach (Schulnummer 2846)
- Max-Joseph-Grundschule Großkarolinenfeld (Schulnummer 2855)
- Mangfallschule Grundschule Kolbermoor (Schulnummer 2840)
- Adolf-Rasp-Grundschule Kolbermoor (Schulnummer 2862)
- Fritz-Schäffer-Mittelschule Ostermünchen in Tuntenhausen (Schulnummer 1264)
- Grundschule Schönau in Tuntenhausen (Schulnummer 2860)
Bedenken Sie bitte, dass wir auch dann, wenn eine Klasse noch nicht „ganz voll ist“ immer auch „Restkapazitäten“ für jene Schülerinnen und Schüler einplanen müssen, die im direkten Einzugsgebiet wohnen. Diese Schüler-/innen, die im Laufe des Schuljahres (z.B. durch Zuzug oder Schulartwechsel) zu uns kommen, genießen „Vorrang“.
Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Realschule gibt es nicht.
Den meisten Eltern, vielleicht auch Ihnen, können wir dadurch helfen, indem wir sie an unsere benachbarten oder dem Wohnort nächst gelegenen Realschulen verweisen.
Auch andere Realschulen in unserer Umgebung können (unter anderem)
- ein Ganztagsangebot anbieten,
- unterrichten wie alle bayerischen Schulen „inklusiv“ (Art. 2 BayEUG) und sind behindertengerecht ausgebaut,
- können selbstverständlich auch alle adäquat mit den gängigen „Problemen“ wie z.B. mit ADHS und LRS umgehen,
gehen alle aktiv gegen „Mobbing“ vor und
können somit auch die pädagogischen „Sonderbedürfnisse und -erfordernisse“ befriedigen wie wir.
Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, dass Sie Ihr Kind an der für Sie nächst gelegenen Realschule anmelden. Die nächst gelegene Realschule finden Sie auch über folgende Suchseite:
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind alles Gute und eine gute Schulwahl!
Wir freuen uns, dass sich Kunst als Wahlpflichtfach ab der 7. Klasse bei uns großer Beliebtheit und Nachfrage erfreut.
- Trotzdem können wir keine Kinder aus anderen Gebieten aufnehmen, um ihnen den Besuch der Wahlpflichtfächergruppe Kunst zu ermöglichen. Insbesondere für die Aufnahme in die unteren Jahrgangsstufen 5 und 6 spielt die Wahlpflichtfächergruppenwahl keinerlei Bedeutung.
Hintergründe
- Alle bayerischen Realschulen bieten – ab der 7. Jahrgangsstufe – die Wahlpflichtfächergruppen I-IIIa bzw. IIIb an. In der Wahlpflichtfächergruppe IIIb bieten die Realschulen unterschiedliche Schwerpunkte an. Bei uns wird in der Gruppe IIIb das Fach Kunst angeboten.
- Dass sich die Angebote unterscheiden, ist so vorgesehen, stellt aber keinen Nachteil für jene dar, die einen anderen als angebotenen Zweig besuchen möchten.
- Sie können im Internet gezielt nach Wahlpflichtfächergruppen der Realschulen suchen: Bayerisches Realschulnetz.
- Die Wahl der Wahlpflichtfächergruppen findet in den 6. Klassen statt.
- Selbst unseren Schülerinnen und Schülern können wir nicht garantieren, dass jeder Wunsch erfüllt werden kann. Wir fragen daher immer Erst- und Zweitwünsche ab.
- Die Wünsche von Schülerinnen und Schüler anderer Schulen, die erst später (in oberen Jahrgangsstufen, durch Schulartwechsel oder Zuzug) zu uns kommen, werden daher nachrangig berücksichtigt. Sonst könnten wir keine verlässliche Klassen-, Raum- oder Personalplanung gewährleisten. Wie oben beschrieben müssen wir zwingend darauf achten, dass die ausreichend Lehrerkapazitäten, Räume usw. vorhalten können. Es ist uns daher nicht möglich, Schülerinnen und Schüler aus anderen Regionen aufzunehmen, deren Wohnsitz außerhalb unseres Einzugsgebietes liegt.
Wir bitten Sie hier um Nachsicht und Verständnis.
Aufgrund der durch CORONA zu erwartenden Anträge auf Freiwilliges Wiederholen oder ggf. auch Schulwechselanfragen von anderen Schularten in unserem Einzugsgebiet werden wir ab sofort und bis auf Weiteres Anmeldungen von Schüler/-innen außerhalb unseres regulären Einzugsgebiets in der Regel nicht mehr ermöglichen.
Beachten Sie bitte, dass bei Vorliegen der Aufnahmebedingungen zwar die Aufnahme an der Schulart Realschule garantiert wird, jedoch nicht an einer bestimmten Schule der eigenen Wahl. In der Regel nimmt aber die nächstgelegene Realschule Ihr Kind auf.

Über die Eignung Ihres Kindes können Sie sich hier informieren: