Anmelde-/Formulare
1. Wie, wo und wann geben Sie die Unterlagen ab?
- Die Anmeldung für das kommende Schuljahr kann auch online, telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
- Die Erziehungsberechtigten können der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich übermitteln.
- Die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist nicht zwingend nötig. Eine Anmeldung kann ohne persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten sowie der Anzumeldenden erfolgen.
- In jedem Fall sind die geltenden Hygienevorschriften zu beachten.
Grundsätzlich ist uns einer dieser Übermittlungswege lieber:
- Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit unsere Online-Anmeldemöglichkeit (siehe unten).
- Nach dem Ausfüllen der Online-Daten drucken Sie bitte diese Unterlagen aus und unterschreiben Sie diese.
Sie können die Unterlagen dann
- 1) per Post schicken (siehe Option 1-3)
- 2) in den Briefkasten einwerfen oder
- 3) persönlich abgeben.
Senden Sie alle Unterlagen an folgende Postadresse:
Wilhelm-Leibl-Realschule
Staatliche Realschule Bad Aibling
Max-Mannheimer-Str. 1
83043 Bad Aibling
Unseren Briefkasten erreichen Sie von der Westendstraße (Netto-Parkplatz) kommend unmittelbar bei der Eingangstür:
Wilhelm-Leibl-Realschule
Staatliche Realschule Bad Aibling
Westendstraße. 6
83043 Bad Aibling
- Wenn Sie persönlich vorbei kommen möchten, dann bitte nur in angegebenen Zeit im Sekretariat.
- Vereinbaren Sie dazu bitte vorab telefonisch einen Termin: 08061 936190.
- Wir reduzieren dadurch für Sie unnötige Wartezeiten, können weiterhin Menschenansammlungen vermeiden, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und damit die Gesundheit aller schützen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
2. Anmeldeformulare
im Mai: Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
Für die Anmeldung in die neuen 5. Klassen benötigen wir im Mai:
- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original und falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen.
- Die übrigen Unterlagen können auch in (ggf. digitaler) Kopie eingereicht werden.
im Juli: Jahreszeugnis - beim Wechsel aus einer 5.-9. Klasse
Schülerinnen und Schüler aus der Mittelschule, Wirtschaftsschule oder aus dem Gymnasium müssen zwingend das Jahreszeugnis (Original) vorlegen. Die übrigen Unterlagen können auch in (ggf. digitaler) Kopie eingereicht werden.
Ohne Vorlage des Jahreszeugnis ist die Anmeldung nicht gültig.
Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes
Der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes ist bis spätestens zum Unterrichtsbeginn bzw. in KW 37 im Original in der Schule vorzulegen.
z.B. Impfausweis oder Impfbescheinigung oder
Ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz oder
Ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
Ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer) oder
Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle
Nur für den Eintritt in die 7.-9. Klassen
Ein Gutachten über das Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibstörung ist beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu bestä-tigen. Bitte veranlassen Sie in diesem Fall baldmöglichst alles Notwendige, damit Ihr Kind von Schuljahresbeginn an den entsprechenden Nachteilsausgleich erhält.
- Verfahren zur schulpsychologischen Stellungnahme bei Anträgen auf Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz bezüglich einer Lese- und Rechtschreib-Störung
- NTA | Nachteilsausgleich - Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung - Antrag
- NTA | Nachteilsausgleich und evtl. Notenschutz | Verzichtsmitteilung
- LRS | Lese-Rechtschreib-Störung - Elternfragebogen
- LRS | Lese-Rechtschreib-Störung - Elternfragebogen - Folgeantrag